Ratgeber
Der menschliche Körper ist auf das Stehen ausgelegt. Es ist ein essenzieller Baustein, damit unser Körper zu 100 % funktioniert, wie es die Natur vorgesehen hat. Das erkennt auch das Sozialgesetzbuch an, das Hilfsmittel für das Stehen ausdrücklich als von den gesetzlichen Krankenkassen zu finanzierende Hilfsmittel erwähnt. Durch die große Produktpalette an HILO-Stehrollstühlen ist es uns möglich, nahezu jede Person in eine aufgerichtete Position zu bringen und dabei auf die spezifischen Anforderungen des Nutzers und sein Umfeld einzugehen.
Unter der Überschrift „Ratgeber“ wollen wir Ihnen auf der Basis vieler Gespräche mit unseren Kunden Informationen rund um den (Steh-)Rollstuhl zur Verfügung stellen. Wir freuen uns, über eine Rückmeldung, damit wir auch mit Ihrer Hilfe diesen Bereich aktuell halten können.
HILO-Stehrollstühle
Kann ich Stehen?
Grundvoraussetzung
- Eignung: Grundsätzlich kann fast jeder Mensch mit der richtigen Unterstützung stehen.
- Ärztliche Abklärung: Die Nutzung eines Stehrollstuhls sollte jedoch immer mit dem behandelnden Arzt und Therapeuten abgeklärt werden.
Medizinische Voraussetzungen
- Knochendichte: Die Knochendichte muss ausreichend sein, um die Aufrichtung und den Druck auf die Schienbeine zu tragen.
- Kreislauf: Der Kreislauf muss stabil genug sein, um ein schrittweises Aufrichten einzuüben.
- Kontrakturen: Vorhandene Kontrakturen müssen so dehnbar sein, dass zumindest eine anfängliche Teilaufrichtung möglich ist.
Begleitung durch Arzt und Therapeuten
- Zielsetzung: Neben der Prüfung der medizinischen Voraussetzungen sollte das ärztlich-therapeutische Team gemeinsam mit Ihnen eine Zielstellung für das Stehtraining entwickeln, gegebenenfalls mit Zwischenschritten.
Unterstützung durch das Sanitätshaus
- Anpassung: Fachkundige Mitarbeiter im Sanitätshaus können die Steuerung des Stehrollstuhls und seiner Funktionen individuell an Ihre Möglichkeiten anpassen.
- Positionierung: Bei besonderer Unterstützung zur Positionierung im Stehrollstuhl können die Sanitätshaus-Mitarbeiter Ihnen ebenfalls helfen.
- Ergänzende Hilfsmittel: Bei Bedarf können sich die Mitarbeiter im Sanitätshaus auch um ergänzende Hilfsmittel wie Rampen oder eine Steuerung für Ihr Mobiltelefon kümmern.
Grundlagen für richtiges Stehen
- Der richtige Stehrollstuhl: Ein Stehrollstuhl sollte die Möglichkeit für endgradiges (= voll gestrecktes) Stehen bieten. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass alle Therapiemöglichkeiten ohne technische Begrenzung ausgenutzt werden können.
- Zielgerichtete Therapie: Eine Steh-Therapie ist ein Prozess, der von Anfang an geplant und mit Meilensteinen versehen werden sollte. So wird sichergestellt, dass Erhaltung von Fähigkeiten, Verbesserung von Aufrichtung und Entlastung im richtigen, individuellen Verhältnis trainiert werden.
- Passgenauigkeit: Die Maße des Stehrollstuhls müssen exakt auf den Nutzer abgestimmt sein, damit am Ende ein physiologischer Stand erreicht wird. Wenn Sie Hüfte und Knie durchstrecken können, erreichen Sie, dass Knie Hüfte und Knöchel in einer geraden Linie stehen.
- Drehpunkt Hüfte: Drehpunkt an der Hüfte muss so positioniert sein, dass er möglichst nahe am Drehpunkt des Rollstuhls zwischen Sitz und Rücken positioniert ist.
- Drehpunkt Knie: Der Drehpunkt an den Knien muss so nahe wie möglich am Drehpunkt des Rollstuhls zwischen Sitzfläche und Beinstütze positioniert werden.
- Ergonomischer Längenausgleich: Weil zwischen den Drehpunkten des Körpers und den Drehpunkten des Stehrollstuhls immer ein Abstand ist, ist jeder unserer Rollstühle mit einem ergonomischen Längenausgleich im Rücken- und Kniebereich ausgestattet. Wenn dieser aufgrund der körperlichen Möglichkeiten nicht ausreicht, bieten wir weitere Möglichkeiten zur Harmonisierung der Drehpunkte.
- Richtige Sitzposition: Wie bei jedem Rollstuhl ist die richtige Sitzposition, die Grundlage auch des erfolgreichen Stehtrainings. Dabei sollten Sitz- und Rückenpolster so ausgesucht werden, dass sie den Stehvorgang und das gerade Stehen unterstützen. Das gilt auch für personalisierte Sitzsysteme und Sitzschalen. Wir arbeiten dabei eng mit Ihrem Sanitätshaus zusammen, um für Sie ein optimales Ergebnis zu erreichen.
Gesundheitsvorteile
Das Stehen mit Unterstützung eines Stehrollstuhls bietet eine Vielzahl von gesundheitlichen Vorteilen:
Körperliche Gesundheit
- Knochengesundheit: Durch die Gewichtsbelastung auf die Knochen der Beine und des Rumpfes wird die Knochendichte gefördert und somit zur Stabilisierung der Knochen beigetragen. Dies ist besonders wichtig zur Vorbeugung von Osteoporose.
- Entlastung und Entspannung: Die aufrechte Position im Stehen ermöglicht eine gleichzeitige Entlastung von Gesäß und Rücken. Dies beugt Druckgeschwüren (Dekubitus) vor und fördert die körperliche Entspannung.
- Atmung: Die Streckung des Körpers im Stehen erleichtert die Atmung und ermöglicht eine vollständige Belüftung der Lunge. Dies kann die Sauerstoffaufnahme verbessern und das Risiko von Atemwegsproblemen reduzieren.
- Kreislauf: Die Aufrichtung des Körpers regt den Kreislauf an und trainiert das Herz-Kreislauf-System. Dies kann zur Verbesserung der Durchblutung beitragen und so die Thromboseprophylaxe unterstützt.
- Verdauung: Die Streckung und Aufrichtung im Stehen erleichtert die Verdauung und kann bei Problemen wie Verstopfung helfen.
- Blasenentleerung: Die Streckung im Stehen ermöglicht eine vollständige Entleerung der Blase und kann somit das Risiko von Harnwegsinfektionen reduzieren.
- Kontrakturenprophylaxe: Durch die Streckung im Stehen wird der Bildung von Kontrakturen (Gelenkversteifungen) vorgebeugt. Bereits vorhandene Kontrakturen können durch therapeutisch angeleitetes Training im Stehen gemildert werden.
- Reizsetzung: Bei Patienten mit dem apallischen Syndrom („Wachkoma“), dient die Aufrichtung im Rahmen der Therapie zur Reizsetzung und unterstützt die neurologische Rehabilitation.
Seelische Gesundheit
- Perspektiven (wieder)gewinnen: Aufrichtung ermöglicht einen anderen Blick Ihre Umgebung, ein Plus an Lebensqualität.
- Akzeptanz: In einer Welt, die für Fußgänger gemacht ist, gibt es Situationen, in denen aufgerichtet zu sein die Durchsetzung der eignen Wünsche begünstigt
- Selbstbestimmung: Nicht nur die eigenständige Wahl der Position, sondern auch die Möglichkeit selbst etwas für sich zu tun, macht selbstbewusster.
- Glücksgefühle: Einen lieben Menschen aufgerichtet in den Arm zu nehmen, macht glücklich.
Therapie und Pflege
Ein Stehrollstuhl verbessert den Erfolg der Therapie und erleichtert die Pflege:
Therapie
- Größeres Übungsspektrum: Durch den Wechsel zwischen sitzender und aufrechter Position ermöglicht der Stehrollstuhl ein breiteres Übungsspektrum.
- Erhöhte Trainingsfrequenz: Der Nutzer kann mit einem Stehrollstuhl auch außerhalb der Therapiezeiten selbstständig üben. Dadurch erhöht sich die Trainingsfrequenz, was zu schnelleren Fortschritten führen kann.
- Verbesserte Trainingsmotivation: Stehübungen lassen sich leichter in den Alltag integrieren, z.B. am Schreibtisch, in der Küche oder bei anderen Aktivitäten. Dies steigert die Motivation und fördert die Regelmäßigkeit des Trainings.
Pflege
- Erleichterte Pflege: Ein Stehrollstuhl kann die Pflege in verschiedenen Bereichen erleichtern:
- Kreislauf und Rumpfmuskulatur: Durch die verbesserte Rumpfmuskulatur und einen stabilisierten Kreislauf können z.B. die Sitzzeiten an der Bettkante verlängert werden.
- Verdauung und Urinabfluss: Die aufrechte Position im Stehrollstuhl kann die Verdauung und den Urinabfluss erleichtern, was die Pflege zusätzlich vereinfacht.
Unabhängigkeit
Stehrollstühle sind mobile Stehtrainer, die Selbständigkeit und Integration fördern:
Flexibilität und Selbstbestimmung
- Freie Zeiteinteilung: Der Nutzer kann den Zeitpunkt seines Stehtrainings selbst bestimmen, ganz nach seiner individuellen Fitness und Tagesform. Diese Flexibilität ermöglicht ein selbst bestimmtes und unabhängiges Training.
Erweiterung des Aktionsradius
- Größere Reichweite: Durch die aufrechte Position im Stehen vergrößert sich die Reichweite des Nutzers. Dadurch können Gegenstände in höheren Regalen erreicht oder andere Bereiche des Wohnumfelds leichter genutzt werden.
Problemlösungen im Alltag
- Verfügbarkeit von Stehplätzen: Wenn z.B. nur noch ein Stehtisch frei ist, stellt dies mit einem Stehrollstuhl kein Problem dar. Der Nutzer kann den Stehplatz problemlos nutzen.
- Besondere Aussichten: Manche Aussichtspunkte sind aufgrund von Sicherheitsmaßnahmen nur im Stehen zugänglich. Mit einem Stehrollstuhl können auch diese Orte erreicht und die Aussicht genossen werden.
Wiederaufnahme von Hobbys
- Körperliche Aktivitäten: Hobbys, die viel Luft oder eine bestimmte Körperhaltung erfordern, wie z.B. Singen oder Trompete spielen, können mit einem Stehrollstuhl wieder aufgenommen oder verbessert ausgeübt werden.
Arbeitswelt
Stehrollstühle sind im Berufsleben eine wertvolle Unterstützung, die weit über die reine Mobilität hinausgeht. Sie ermöglichen eine aktive Teilhabe und bieten effektiveres Arbeiten:
Arbeitsplatzgestaltung und -nutzung
- Komplette Nutzung des Arbeitsbereichs: Durch die Aufrichtung im Stehrollstuhl können Bereiche, die im Sitzen schwer erreichbar sind, besser genutzt werden.
Zusammenarbeit und Kommunikation
- Verbesserte Interaktion: Die Zusammenarbeit mit Kollegen in Büros, die primär auf Fußgänger ausgerichtet sind, wird erheblich erleichtert. Gespräche können auf Augenhöhe stattfinden, was die Kommunikation und das Verständnis verbessert.
- Gleichberechtigte Teilhabe: Ein Stehrollstuhl ermöglicht eine gleichberechtigte Teilhabe an Meetings und Konferenzen. Der Nutzer kann z.B. Vorträge aus stehender Position vortragen, was Sichtbarkeit und Verständnis unterstützt.
Spezifische Tätigkeiten und Präsentationen
- Erledigung bestimmter Tätigkeiten: Bestimmte Tätigkeiten, die nur im Stehen ausgeführt werden können, sind mit einem Stehrollstuhl problemlos möglich.
- Leichtere Präsentationen: Präsentationen lassen sich im Stehen aufgrund der besseren Atmung leichter halten. Der Nutzer wirkt selbstbewusster und kann freier sprechen.
Weitere Vorteile
Stehrollstühle bieten neben den bereits genannten Vorteilen noch weitere Pluspunkte, die sie zu einer wertvollen Hilfe im Alltag machen:
Platzersparnis und Flexibilität
- Weniger Transfers: Im Vergleich zu Stehständern oder -brettern sparen Stehrollstühle Transfers. Das bedeutet weniger Aufwand und mehr Selbstständigkeit für den Nutzer.
- Ortsunabhängigkeit: Stehrollstühle sind ortsunabhängiger als Stehständer oder -bretter. Sie ermöglichen es dem Nutzer, den Standort zum Stehen frei zu wählen und sind nicht auf einen bestimmten Platz beschränkt.
- Geringerer Platzbedarf: Stehrollstühle benötigen weniger Platz als Stehständer oder -bretter. Dies ist besonders in kleineren Wohnungen oder Räumen von Vorteil.
Warum gerade HILO?
Fakten, die den Unterschied ausmachen:
Individuelle Anpassung und Vielfalt:
- Maßgeschneiderte Lösung: Bei HILO wird Ihr Stehstuhl individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst – nicht umgekehrt. Die große Produktpalette bietet zahlreiche Möglichkeiten, um auf Ihre spezifischen Wünsche einzugehen.
- Mobile Steh-Expertise: HILO hat sich auf mobiles Stehen spezialisiert und verfügt über jahrzehntelange Erfahrung seit 1988.
Qualität und Funktionalität:
- Italienische Maßkonfektion: Jeder Rollstuhl wird in Italien als Maßkonfektion gefertigt und ist von Grund auf als Stehrollstuhl konzipiert. Die Stehfunktion ist somit kein nachträgliches Zubehörteil.
- Endgradiges Stehen und Versatzfreiheit: HILO-Stehrollstühle ermöglichen endgradiges Stehen und bieten Versatzfreiheit, sofern dies medizinisch möglich ist.
Kundenorientierung und Innovation:
- Kunden-Feedback als Antrieb: Viele HILO-Stehrollstühle und ihre Ausstattung sind in enger Zusammenarbeit mit Kunden entstanden und basieren auf deren Anregungen.
- Familienunternehmen mit Innovationsgeist: Als Familienunternehmen mit Innovationsgen können besondere Anforderungen schnell geprüft und in den meisten Fällen erfüllt werden.
Nutzen Sie die Vorteile von HILO-Stehrollstühlen für Ihre Gesundheit, Ihr Wohlbefinden und mehr Möglichkeiten im Leben. Wir freuen uns darauf, Sie beraten zu dürfen.
Stehrollstühle sind als Mobilitäts-, Therapie- und Alltagsunterstützung bei nahezu allen Diagnosen erfolgreich einsetzbar. Wenn Ihr Arzt also grünes Licht für das Stehtraining gibt, kann es für Sie los gehen mit mehr Wohlbefinden und mehr Eigenständigkeit. Im Folgenden haben wir die Diagnosen aufgeführt, bei denen wir mit einem unserer Rollstühle zahlreiche Versorgungen durchgeführt haben. Falls Sie weitere Fragen haben, freuen wir uns auf den Austausch.
DIAGNOSEN
Amyotrophe Lateralsklerose (ALS)
Bei dieser Diagnose werden überwiegend elektrisch angetriebene Rollstühle mit Stehfunktion und allen anderen Verstellmöglichkeiten für ein gutes Sitzen verschrieben. In besonderen Situationen des Wohnumfeldes kann aber auch eine spezielle Stehrollstuhlversorgung notwendig sein. Wenn Sie mehr dazu wissen wollen:
Apallisches Syndrom ("Wachkoma")
Bei dieser Diagnose setzt die Therapie u. A. auf Reizsetzung. Einer dieser Reize kann das Stehen sein, weshalb wir eigens für diesen Diagnosebereich einen Rollstuhl entwickelt haben. Wenn Sie mehr darüber wissen wollen:
Infantile Cerbralparese (ICP)
Diese Diagnose führt zu sehr unterschiedlichen Anforderungen an den Stehrollstuhl. Innovative elektronische Lösungen machen es für immer mehr Menschen mit ICP möglich, selbständig einen elektrisch angetriebenen Stehrollstuhl zu fahren. Wenn Sie mehr zur Stehrollstuhlversorgung bei ICP wissen wollen:
Multiple Sklerose (MS)
Bei MS werden Stehrollstühle sehr oft zur Therapie eingesetzt. Je nach Ihrem Bedarf kann dies ein manuell angetriebener Rollstuhl sein, der ggf. mit Zusatzantrieben ausgestattet wird, oder ein elektrischer Rollstuhl mit Stehfunktion. Weitere Funktionen für gutes Sitzen und Relaxen lassen sich bei beiden Grundmodellen hinzuwählen. Wenn Sie mehr wissen wollen:
Muskeldystrophie
Ein elektrischer Stehrollstuhl ist bei dieser Diagnose die Standardversorgung. Hier kommt es auch auf die Details an. Wenn Sie mehr darüber wissen wollen:
Spinale Muskelatrophie (SMA)
Die therapeutischen Möglichkeiten bei SMA haben sich in den letzten Jahren deutlich ausgeweitet. In diesem Zusammenhang rückt auch die therapeutische Unterstützung durch regelmäßiges Stehtraining mehr in den Fokus. Auch die Unterstützung durch einen Stehrollstuhl im täglichen Leben wird geschätzt. Wenn Sie mehr darüber wissen wollen :
Paraplegie
Wenn Sie diese Diagnose haben, werden Sie vielleicht gar nicht über einen Stehrollstuhl nachdenken. Dennoch gibt es Lebensumstände im Beruf oder im von Fußgängern geprägten Alltag, die einen Stehrollstuhl zu einem sinnvollen Begleiter machen. Wenn Sie mehr darüber wissen wollen:
Schlaganfall/Hemiplegie
Der häufigste Grund, warum nach einem Schlaganfall für längere Zeit ein Rollstuhl benötigt wird, ist die Hemiplegie (Halbseitenlähmung). Hier kann regelmäßiges Stehtraining eine gute Unterstützung der Therapie sein. Wenn Sie mehr darüber wissen wollen:
Tetraplegie
Ein Stehrollstuhl wird bei einer Tetraplegie öfter eingesetzt, wenn ein Elektrorollstuhl gebraucht wird. Aber auch für Nutzende in einem Aktiv-Rollstuhl z.B. mit Zusatzantrieb kann ein Stehrollstuhl sehr nützlich sein. Wenn Sie mehr dazu wissen wollen:
Seltene Diagnosen
Wenn Sie in unserer Auswahl die gesuchte Diagnose nicht finden, sich aber fragen, ob ein Stehrollstuhl hilfreich sein kann, dann schreiben Sie uns kurz, worum es sich handelt und wie und wann wir Sie dazu anrufen können. Das Kontaktformular finden Sie am Ende der Seite.
Im Folgenden haben wir Informationen zum Thema Beantragung und Finanzierung zusammengestellt.
Es handelt sich um erfahrungsbasierte Informationen, die keinerlei Rechtsberatung darstellen sollen und können.
FINANZIERUNG
Was ist bei der Finanzierung des Stehrollstuhls durch die gesetzliche Krankenkasse zu beachten
Die gesetzlichen Krankenkassen versorgen ihre Mitglieder auf der Basis des Sozialgesetzbuches (SGB) und weiterer Bestimmungen mit Hilfsmitteln. Im Sozialgesetzbuch ist die Finanzierung eines Hilfsmittels, das dem Stehen dient, ausdrücklich erwähnt. Deshalb werden Hilfsmittel zum Stehen grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Die Versorgung muss zweckmäßig und ausreichend sein. Die Zweckmäßigkeit ist gegeben, weil der Stehrollstuhl Stehtraining ermöglicht und ein Arzt die Notwendigkeit durch sein Rezept bestätigt hat. Allerdings kann die Krankenkasse das ärztliche Rezept durch den Medizinischen Dienst (MDK) überprüfen lassen.
Ausreichend bedeutet, dass das günstigste Hilfsmittel genommen werden soll, dass das Stehtraining ermöglicht. Oft schlagen die Krankenkassen deshalb einen Stehständer oder ein Stehbrett vor. Wenn diese Hilfsmittel nicht geeignet sind, z. B. weil der Platz nicht ausreicht oder der Transfer nicht gesichert ist oder eine Spastik den Transfer zu sehr erschwert, muss der dem Vorschlag unter Einhaltung der Frist widersprochen werden. Dabei sollte auch darauf hingewiesen werden, dass der Stehrollstuhl neben der Trainingsfunktion auch die Selbständigkeit im Alltag verbessert, was durch nur mit der Kombination von Rollstuhl und Stehfunktion möglich ist. Da Selbständigkeit auch ein Ziel nach den Bestimmungen des SGB ist, ist dies ein starkes Argument, was bei einer Überprüfung durch den MDK auch belegt werden kann.
Wenn Sie neben der Stehfunktion noch andere Funktionen in Ihrem Rollstuhl brauchen, sollten diese alle auch auf dem Rezept stehen. Das betrifft vor allem Funktionen, die man technisch nicht ohne sehr großen Aufwand später nachrüsten kann. Wenn Sie diese Funktionen z.B. Sitzwinkelverstellung im Rezept aufführen, ermöglichen Sie der Krankenkasse spezifischer zu suchen, ob sie einen passenden Stehrollstuhl in Ihrem Wiedereinsatzlager hat. Stehrollstühle werden wiedereingesetzt, wenn der Erstnutzer diese zurückgibt. Wenn der wiedereingesetzte Rollstuhl die Funktionen erfüllt, die der beantragte Rollstuhl haben sollte, sind Sie als Versicherter verpflichtet, diesen „Wiedereinsatz“ zu akzeptieren. Deshalb halfen wir Ihnen gern bei einem Rezeptvorschlag für Ihren Arzt.
Was bedeutet die Hilfsmittelverzeichnisnummer (HMVNr)
Wenn Sie einen Stehrollstuhl von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert haben wollen, wird Ihnen die HMVNr sicher begegnen.
Das Hilfsmittelverzeichnis wurde vor mehr als 30 Jahren eingeführt, um durch eine Klassifizierung der Hilfsmittel den Krankenkassen die Entscheidung zu erleichtern. Außerdem sollte ein Qualitätsmindeststandard gesichert werden. Die letzte Zielsetzung ist spätestens seit der Einführung der MDR (Medical Devise Regulatory) auf EU-Ebene abgelöst worden. Eine MDR-Qualifizierung reicht für eine Qualitätsannahme in Deutschland aus.
Allerdings haben einige Krankenkassen ihr System zur Hilfsmittelbearbeitung auf der HMVNr aufgebaut. Deshalb ist es für diese Krankenkassen sehr schwierig, Hilfsmittel, die – noch – keine HMVNr haben zu bearbeiten. Andere Kassen versuchen sich, dadurch dass sie nur HMVNr-Hilfsmittel zulassen, vor exotischen Hilfsmitteln mit möglicherweise teuren Folgekosten (Ersatzteile) zu schützen.
Grundsätzlich müssen aber die gesetzlichen Krankenkassen ein Hilfsmittel auch ohne HMVNr genehmigen, wenn es den MDR entspricht und kein in der Funktion gleichwertiges Hilfsmittel mit HMVNr existiert.
Manche Krankenkassen vergeben sog. Interims-HMVNR., damit sie Hilfsmittel ohne HMVNR bearbeiten können. Manche Krankenkassen verzichten auf die HMVNr, wenn eine MDR-Konformität vorliegt.
Was sollte auf einem Rezept für einen Stehrollstuhl stehen
Die Hoheit über das Rezept liegt natürlich beim verordnenden Arzt. Die folgenden Tipps sollen Hinweise geben, wie das Rezept Ihnen helfen kann, am Ende von der Krankenkasse auch den passenden Stehrollstuhl zu bekommen.
- Bezeichnung der Antriebsart: elektrisch oder manuell
- Bezeichnung Stehrollstuhl
- alle Sitzverstellungen, mit dem Hinweis ob sie elektrisch oder manuell bedient werden.
- der Hinweis auf weitere Eigenschaften, die sich nicht nachträglich noch einbauen lassen.
- die Ziele der Stehrollstuhlversorgung
- die Hilfsmittelverzeichnisnummer
- u.U. der Hinweis, dass eine erfolgreiche Erprobung stattgefunden hat.
Ein Rezepttext könnte dann beispielweise so lauten:
Verordet wird ein manuell angetriebener Rollstuhl mit Stehfunktion und elektrischer Rückenverstellung in leichter Bauweise zum täglichen Stehtraining und zur Verbesserung der Selbständigkeit.
HMVNr.: 18.99.03.1010
Eine Probe mit einem entsprechenden Hilfsmittel wurde erfolgreich durchgeführt.
Was tun, wenn die gesetzliche Krankenkasse verlangt, dass Sie einen weiteren Stehrollstuhl erproben sollen
Als Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse sind Sie zur Mitwirkung bei dem Bemühen der Krankenkasse verpflichtet, ein ausreichendes und zweckmäßiges Hilfsmittel für Sie zu finden. Deshalb sollten Sie die Probe mit einem alternativen Stehrollstuhl auf jeden Fall annehmen. Auch für Sie kann es ja eine Chance sein, entweder noch etwas Besseres zu finden oder ganz sicher zu sein, dass Sie den besten Rollstuhl für Sie schon gefunden hatten.
Wichtig dabei ist, dass Sie den zweiten Rollstuhl den selben Anforderungen unterwerfen wie den ersten. So stellen Sie sicher, dass es ein gleichwertiger Rollstuhl für Sie ist. Beziehen Sie in Ihre Bewertung auch ein, ob die erste Probe vielleicht an einem Tag stattgefunden hat, an dem Sie sich besser gefühlt haben, als am Tag der zweiten Probe.
Wenn es keine Gründe gibt, warum einer der beiden Rollstühle, Sie besser unterstützt als der andere, können Sie der Krankenkasse die Wahl überlassen. Ansonsten lassen Sie im Probeprotokoll vermerken, in welchen Punkten sich der zweite vom ersten Rollstuhl positiv oder negativ unterschieden hat.
Was tun, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Finanzierung meines Stehrollstuhls ablehnt
Tatsächlich kommen Ablehnungen von Stehrollstühlen durch gesetzliche Krankenkassen regelmäßig vor. Die Krankenkassen haben die Erfahrung gemacht, dass etwa 30% der Anträge nach einer Ablehnung nicht weiterverfolgt werden. Deshalb soll die Ablehnung zunächst die Spreu vom Weizen trennen.
Im Ablehnungsschreiben ist eine Frist genannt, bis zu der Sie dieser Entscheidung widersprechen können. Das sollten Sie auch tun. Eine besondere Form oder Begründung ist für den Widerspruch nicht erforderlich, außer die Krankenkasse hat eine Begründung gegeben, die falsch ist. Beispiel: Ein Patient hat sich soweit erholt, dass er in der Probe den elektrischen Stehrollstuhl selbständig bedienen konnte. Laut Aktenlage der Krankenkasse ist er dazu noch nicht in der Lage und sie lehnt mit dieser Begründung die Versorgung ab.
In der Regel wird die Krankenkasse dann den Medizinischen Dienst (MDK) einschalten, um die Versorgung zu prüfen. Aus Kostengründen geschieht das auch häufig nur nach Aktenlage. Besonders wenn sich in der letzten Zeit etwas an Ihren Möglichkeiten verändert hat, sei es gesundheitlich, sei es durch Veränderung der Lebensumstände, sollten Sie darum bitten, dass der MDK sein Urteil auf einen Hausbesuch stützt.
Wird Ihr Antrag dann wieder abgelehnt, bleibt Ihnen noch der Gang zum Sozialgericht. Dieses ist in der Ersten Instanz kostenfrei und sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Dennoch empfehlen wir, die Angelegenheit einem erfahrenen Anwalt zu übergeben. Das kann über die Rechtschutzversicherung erfolgen, über einen Verband, der Rechtshilfe organisiert oder, indem Sie einen Fachanwalt für Sozialrecht suchen.
Die Chancen auf eine positive Entscheidung sind nach unseren Erfahrungen recht hoch.
Was tun, wenn die gesetzliche Krankenkasse einen Rollstuhl aus Ihrem Wiedereinsatzlager zuweist
Stehrollstühle gehören zu den Hilfsmitteln, die die gesetzliche Krankenkasse normalerweise ankauft. Wenn ein Stehrollstuhl nicht mehr benötigt wird, wird er eingelagert, um einem anderen Versicherten angeboten zu werden. Dies ist eine Maßnahme, die die effiziente Nutzung teurer Hilfsmittel fördert.
Für den Zweitverwender wird der Rollstuhl aufbereitet, so dass sich in aller Regel nur kleinere Gebrauchsspuren finden. Wenn der Stehrollstuhl aus dem Wiedereinsatz Ihnen die selben Möglichkeiten bietet, die der erprobte und beantragte Stehrollstuhl hatte, gibt es keinen sinnvollen Grund, das Angebot der Krankenkasse abzulehnen.
Wenn der angebotene Rollstuhl allerdings in wesentlichen Funktionen von dem erprobten Rollstuhl abweicht, dann können Sie dieses Angebot zurückweisen.
Beispiele für solche Abweichungen sind:
- eine andere Antriebsart, mit der Sie nicht gut zurecht kommen.
- eine andere Größe, die für Ihre Wohnung nicht passt.
- eine Motorisierung, die für die von Ihnen zu bewältigenden Strecken nicht passt.
Was ist bei der Finanzierung des Stehrollstuhls durch durch die privaten Krankenkasse zu beachten
Als Erstes ist hier zu prüfen, ob und wie Ihr Vertrag die Kostenerstattung von Hilfsmitteln regelt.
Wenn die Kosten für Rollstühle übernommen werden, gelten im Prinzip die selben Ratschläge wie für die gesetzlichen Krankenkassen, denn auch viele Privatkassen lassen die Zweckmäßigkeit und Angemessenheit der beantragten Versorgung prüfen.
Der Wiedereinsatz spielt hier nur bei sehr wenigen privaten Krankenkassen eine Rolle, dennoch sollten alle Funktionen, die sie neben der Stehfunktion haben möchten, auf dem Rezept aufgeführt sein.
Auch die Hilfsmittelnummer ist in aller Regel kein Kriterium für die Kostenübernahme von Hilfsmitteln.
Unter welchen Umständen finanziert die Rentenversicherung (RV) einen Stehrollstuhl
Die RV finanziert einen Stehrollstuhl dann, wenn er für Ihre Rückkehr in den sozialversicherungspflichtigen Arbeitsmarkt notwendig ist. Diese Notwendigkeit ist dann gegeben, wenn Sie ohne den Stehrollstuhl nur noch vermindert arbeiten können oder aus dem Arbeitsleben ausscheiden müssten. Die RV ist auch zuständig, wenn Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen bzw. ohne den Stehrollstuhl eine solche Rente beziehen würden.
Grundvoraussetzungen sind außerdem, dass Sie bereits 15 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und kein anderer Träger leistungspflichtig ist
Bei der Rentenversicherung gibt es regional Stellen zur Hilfsmittelberatung, die Ihnen weitere Informationen geben können.
Unter welchen Umständen finanziert die Agentur für Arbeit (AfA) einen Stehrollstuhl
Die AfA finanziert einen Stehrollstuhl dann, wenn kein anderer Träger für die Finanzierung leistungspflichtig ist und der Stehrollstuhl die Voraussetzung dafür ist, dass Sie eine Ausbildung oder Arbeit fortsetzen oder beginnen können.
Dazu wenden Sie sich, an die Eingliederungsberatung bei Ihrer AfA. Diese nimmt dann auch Kontakt zum Arbeitgeber auf und nimmt ggf. gemeinsam mit Ihnen eine Arbeitsplatzbesichtigung vor.
Wenn Sie einen solchen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen, kann es auch sein, dass die AfA das Integrationsamt oder die Rentenversicherung einschaltet.
Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an die Eingliederungsberatung bei Ihrer AfA.
Unter welchen Umständen finanziert das Integrationsamt/Inklusionsamt (IA) einen Stehrollstuhl
Das IA finanziert einen Stehrollstuhl dann, wenn kein anderer Träger für die Finanzierung leistungspflichtig ist. Dazu muss der Stehrollstuhl die Voraussetzung dafür sein, dass Sie einen neuen Arbeitsplatzbekommen und/oder der Arbeitgeber Ihren Arbeitsplatz individuell für Sie als Rollstuhlfahrer einrichtet oder umgestaltet.
Es sind Zuschüsse bis 100% möglich, allerdings wird eine Beteiligung des Arbeitgebers gern gesehen. Auch für Folgekosten wie Reparaturen ist eine Bezuschussung vorgesehen.
Das IA kann auch den Umbau eines Rollstuhls oder Zubehör bezuschussen, das für die Arbeitsaufnahme notwendig ist z.B. Vorrichtung für den Autotransport im Rollstuhl.
Integrations- oder Inklusionsämter heißen in den verschiedenen Bundesländern nicht nur unterschiedlich, sondern sind auch unterschiedlich organisiert. Am besten erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, wo das für Sie zuständige Amt zu finden ist.
Unter welchen Umständen finanziert eine Unfallversicherung (UV) einen Stehrollstuhl
Unfallkassen, ob staatlich wie die Berufsgenossenschaften (BG) oder privat treten nach einem Unfall dann als Finanzierer auf, wenn kein anderer Kostenträger leistungspflichtig ist.
Bei Fremdverschulden kann es sein, dass die gesetzliche Krankenversicherung zunächst die Kosten übernimmt, sich aber dann an die zahlungspflichtige UV des Unfallverursachers wendet, um die Kosten weiterzugeben.
Grundsätzlich gehören Stehrollstühle zum Leistungsspektrum der Unfallkassen. Im Falle der BG wird die Behandlung häufig in einer BG-Klinik stattfinden, die in aller Regel die Möglichkeit einer Stehrollstuhlversorgung prüfen wird. Auf jeden Fall ist es sinnvoll, sich in der Reha, die sich der Akutbehandlung anschließt, ein Rezept oder eine Empfehlung für einen Stehrollstuhl zu besorgen, falls die Klinik nicht selbst dafür sorgt.
Es ist hilfreich, die erste Probe in der Klinik mit den behandelnden Therapeuten vorzunehmen. Dann sollte aber auf jeden Fall eine Begehung des häuslichen Umfeldes erfolgen, um sicherzustellen, dass alles vorbereitet ist, damit der Stehrollstuhl auch zuhause genutzt werden kann.
Aus Erfahrung können wir sagen, dass Eigeninitiative der Betreuenden ganz besonders bei den Patienten Nutzen bringt, die ihren Rollstuhl nicht selbst fahren können. Hier wird von einer Reihe von Kliniken die Möglichkeit, auch diese Patienten mit einem Stehrollstuhl zu versorgen, übersehen, weil man nur Erfahrung mit entsprechenden elektrischen Rollstühlen hat. Einen manuellen Lagerungsrollstuhl mit Stehfunktion finden Sie hier.
Unter welchen Umständen kann es sinnvoll sein, den Stehrollstuhl selbst zu finanzieren
Einen Stehrollstuhl selbst zu finanzieren, kann nur in ganz wenigen Fällen sinnvoll sein.
Wenn Sie dies tun wollen, weil Sie die ganze Mühe mit den Kostenträgern überfordert, dann suchen Sie sich lieber Hilfe. Der Beitrag für einen Verband oder eine Selbsthilfegruppe, die Ihnen juristischen Beistand gewährt ist allemal geringer als der Preis für den Aufstehrollstuhl.
Bitte bedenken Sie, dass auch alle Folgekosten wie Wartung, Reparatur etc. von Ihnen privat getragen werden müssen.
Bedenken Sie auch, dass ein Weiterverkauf eines gebrauchten Rollstuhls ab Tag 1 nahezu einen Totalverlust bedeutet, weil 99% der Interessenten für einen Rollstuhl die Möglichkeit hat, ihn neu von der Krankenkasse finanziert zu bekommen. Auch das Sanitätshaus, das Ihnen den Stehrollstuhl verkauft hat, hat also wenig Chancen einen zurückgenommenen Rollstuhl weiterzuverkaufen und wird Ihnen meist gar kein Angebot machen.
Ein privater Kauf kann dann sinnvoll sein, wenn Sie beabsichtigen, mit dem Rollstuhl ins Ausland zu gehen und dort eventuelle Reparaturen privat durchführen zu lassen, ohne dass EU-Sicherheitsstandards für Sie eine Bedeutung haben. In der Regel wird dann aber auch eine Finanzierung über eine deutsche Krankenversicherung nicht in Frage kommen. Denken Sie in diesem Fall daran, sich beim Zoll zu erkundigen, ob die gezahlte Mehrwertsteuer bei der Ausfuhr des Rollstuhls erstattet werden kann.
TIPPS & TRICKS
Wie muss Ihr HILO-Stehrollstuhl gewartet werden
Seit Inkrafttreten der europäischen Medical Devise Regulatory (MDR) müssen die Hersteller von Hilfsmitteln Wartungsintervalle für Ihre Produkte angeben. Sie finden diese auch im Handbuch, das mit Ihrem Rollstuhl geliefert worden ist.
Wir haben uns dafür entschieden, dass ein neu gelieferter Rollstuhl 2 Jahre nach Auslieferung das erste Mal gewartet werden muss. Danach sehen wir eine jährliche Wartung vor. Die Wartung führt Ihr Sanitätsfachgeschäft durch.
Da Rollstühle im Allgemeinen sehr unterschiedlich beansprucht werden, kann es sein, dass wir im Laufe der Zeit unsere Wartungsvorschriften an den tatsächlich festgestellten Verschleiß anpassen werden.
Gibt es eine "Lebenszeit" für Rollstühle
Seit Inkrafttreten der europäischen Medical Devise Regulatory (MDR) müssen die Hersteller von Hilfsmitteln den Rollstühlen eine Lebenszeit zuweisen. Der Sinn dieser Vorschrift ist in der Praxis sehr umstritten. Es kann also sein, dass diese Regelung noch geändert wird.
Wir haben die „Lebenszeit“ unserer Stehrollstühle auf 7 Jahre festgelegt, die sich unter gewissen Umständen – der Rollstuhl stand eine gewisse Zeit ungenutzt in einem Wiedereinsatzlager – auf 10 Jahre verlängern kann.
Natürlich wird ein Rollstuhl mit Ablauf dieser Zeit nicht unbrauchbar oder gefährlich. Sie sollten diese Frist dahingehend nutzen sich zu informieren, ob Rollstühle der neueren Generation jetzt Verbesserungen aufweisen, die Ihnen gegenüber dem alten Modell deutliche Vorteile beim Stehtraining oder in der Selbständigkeit bieten. Dann lohnt sich eine Probe und ein neuer Antrag bei der Krankenkasse.
Was tun, wenn Ihr Stehrollstuhl einen Defekt zu haben scheint
Wenn Sie bei der im Handbuch vorgeschriebenen Sicht- und Funktionsprüfung etwas feststellen, was auf einen Schaden am Rollstuhl hinweist (siehe Handbuch), sollten Sie den Rollstuhl stilllegen und Ihren Fachhändler informieren.
Ihr Fachhändler wird sich dann gemäß den Serviceverträgen, die er mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen hat, umgehen um eine Feststellung und Behebung des Schadens kümmern.
Eine solche Sicht- und Funktionsprüfung ist täglich vor Nutzung durchzuführen.
Wie bleiben Sie mobil, wenn Ihr HILO-Stehrollstuhl repariert werden muss
Die gesetzlichen Krankenkassen haben in der Regel Verträge mit Ihrem Fachhändler oder einem Fachhändlerverband, in denen dieser Fall geregelt ist. Meistens wird gefordert, einen Ersatzrollstuhl zur Verfügung zu stellen, wenn die Reparaturzeit eine bestimmte Dauer überschreitet. Diese Fristen unterscheiden sich von Vertrag zu Vertrag.
Der Fachhändler muss Ihnen als Ersatz keinen gleichartigen Rollstuhl zur Verfügung stellen, sondern nur einen, der Ihre Mobilität gewährleistet.
Der Fachhändler ist auch nicht zu einer aufwändigen Anpassung des Rollstuhls verpflichtet. Darum ist es für Nutzende, die auf sehr individuelle Sitz- und Rückeneinheiten angewiesen sind oft nicht möglich, einen Ersatzrollstuhl zu stellen.
Wie muss der Stehrollstuhl gereinigt werden
In dem mitgelieferten Handbuch finden Sie dazu spezielle Hinweise. Bitte lesen Sie diese aufmerksam und befolgen Sie diese.
Wichtig ist,
- dass Ihr Stehrollstuhl nach einer Regenfahrt trocken gerieben wird.
- dass Ihr Stehrollstuhl nach Kontakt mit Salzwasser, salzhaltiger Luft oder Streusalz gründlich mit klarem Wasser gereinigt und anschließend trocken gerieben wird. Das gilt besonders für die Motoren bei Elektrorollstühlen
- dass Sie den Rollstuhl niemals reinigen, indem Sie ein Wasserdruckgerät („Kärcher“) mit direktem Strahl auf den Rollstuhl halten. Es wird Wasser in die Elektronik eindringen und zu eine Kurzschluss führen, der weitere Schäden anrichten kann.
- dass Sie Ihren Stehrollstuhl sauber halten. Der Mensch, der ihn schnell für Sie reparieren soll, wird es Ihnen danken.
Wie oft müssen die Batterien Ihres HILO-Stehrollstuhls geladen werden
Für elektrisch angetriebene Stehrollstühle gilt:
Am besten jeden Nacht, dann sind Sie immer startklar. Wenn Sie kein Vielfahrer sind, können Sie auch einen Tag oder zwei auslassen. Wichtig ist jedoch, dass Sie sich einen Rhythmus angewöhnen, denn das hilft zu verhindern, dass das Aufladen vergessen wird. Es wäre doch ärgerlich, wenn morgens schönstes Ausflugswetter wäre, aber Ihr Rollstuhl ist nicht einsatzbereit.
Das selbe gilt auch für das Aufladen der Batterien eines Zusatzantriebs.
Bei manuellen Rollstühlen mit eine elektrischen Stehfunktion, reicht es in der Regel alle 2-3 Tage aufzuladen. Aus Erfahrung wissen wir, dass ganz am Anfang ein tägliches Aufladen sinnvoll ist, weil die tolle neue Funktion allen gezeigt werden muss, was zu einem Mehrverbrauch führt. Wichtig ist auch hier, dass Sie eine Regelmäßigkeit in das Aufladen bringen, damit Sie es nicht vergessen.
Alle von uns gelieferten Ladegeräte sind mit einem Überladungsschutz ausgestattet. Sie können die Batterien also nicht überladen, wenn Sie sie einmal vergessen vom Netzt zu nehmen.
Die meisten Batterien entfalten Ihre beste Leistung zwischen 60% und 90% Ladestand. Ein „Memoryeffekt“ bei dem die Batterien die Möglichkeit verliert ganz aufgeladen zu werden, tritt heute nur noch auf, wenn Sie die Batterie tiefst-entladen d.h. nicht aufladen, obwohl sie ganz leer ist. Die meisten Batterien halten länger wenn sie hin und wieder vollständig aufgeladen werden (von <40% auf 100%). Dies gewährleistet die Ladung über Nacht.
Was kostet eine Batterieladung bei einem elektrisch angetriebenen Stehrollstuhl
Die Kosten sind von Ihrem Strompreis, der Leistung des Ladegerätes und der Ladezeit abhängig.
Beispiel HILO BV50:
Ladeleistung des Ladegerätes: 280 W/h maximal
Ladedauer von Minimum auf Maximum-Ladung: 5 Stunden
Eine Vollladung braucht also 5 x 280W = 1400 W. 1,4kWx Strompreis /kW = ergibt die Kosten einer Vollladung.
Bitte beachten Sie: In ganz seltenen Fällen werden Sie vom Minimum aus laden.
Wenn die Ladezeit länger dauert (z.B. wegen kalter Temperaturen, gealterter Batterie…) wird auch weniger Strom aufgenommen, so dass der Gesamtbetrag gleich bleibt.
Was ist zu tun, wenn der HILO-Stehrollstuhl für längere Zeit nicht in Gebrauch ist
Wenn der Stehrollstuhl nicht in Gebrauch ist, verlieren die Batterien dennoch an Ladung. Es ist deshalb notwendig, sie alle 8 Wochen einmal eine Nacht aufzuladen. Wenn die Batterien schon älter als ein Jahr sind, sollten Sie sie alle 4 Wochen aufladen. Die Abstände zur Zwischenladung verkürzen sich auch, wenn Sie den Rollstuhl in einer kalten Umgebung (z.B. Garage lagern). Deswegen empfehlen wir eine Lagerung bei mehr als 10°C.
Das gilt für Elektrorollstühle ebenso, wie für manuelle Rollstühle mit elektrischer Stehfunktion.
Eine gute Nachricht gibt es für die Fahrer eines HILO BV50. Trennen Sie bei der Stilllegung die Batterie von der Elektronik, indem Sie die kleine „rote Fahne“ auf der Rückseite nach unten drehen und herausziehen. War die Batterie zu diesem Zeitpunkt voll und in gepflegtem Zustand haben Sie 5 Monate Zeit bis Sie sie wieder aufladen müssen.
Wie lang ist die Lieferzeit für einen HILO-Stehrollstuhl
In der Regel dauert es vom Eingang der Bestellung Ihres Fachhändlers bis zur Auslieferung des Rollstuhls von unserem Werk in Italien 5 Wochen. Diese Zeit verlängert sich durch die Betriebsferien zu Weihnachten vom 20.12. bis 8.1. und im Sommer vom 30.7. bis zum 28.8.
Weitere Verzögerungen können durch fehlende Angaben z.B. Farbe entstehen. Wenn Sie einen ganz besonderen Rollstuhl brauchen kann es auch schon einmal länger dauern, wenn besondere Teile angefertigt werden müssen.
Unsere HILO-Stehrollstühle werden in Maßkonfektion hergestellt. Dies bedeutet, dass wir in unserem Werk Teile lagern, die dann nach Bestelleingang individuell zu Ihrem Rollstuhl zusammengebaut und dann mit der von Ihnen gewählten Farbe gepulvert werden. Dies ermöglich uns, sehr individuell auf Ihre Wünsche einzugehen.
Wenn Sie einen bestimmten Termin haben z.B. Beginn einer Reha-Maßnahme, dann lassen Sie uns diesen Termin so früh wie möglich wissen. Wir werden dann alles versuchen, Ihren Rollstuhl zu dem Termin bei Ihnen zu haben.
Wie können Sie Ihren HILO-Stehrollstuhl im Auto transportieren
Die Rollstühle sind nach ISO 7176/19 Crash getestet. Wenn Sie im Autotransportiert werden, geben Sie das bitte bei der Probe an, damit die entsprechenden Halterungen für den Rollstuhl mitbestellt werden. Die Halterung und Begurtungen im Wagen sind Aufgabe des Transporteurs. Wenn der Transport privat vorgenommen wird, informieren Sie sich bitte über die entsprechenden Vorschriften. Die Halterungen und Gurte bekommen Sie bei dem Unternehmen, dass den Autoumbau durchführt.
Die Kosten für die Halterungen zum Autotransport werden von der gesetzlichen Krankenkasse nur übernommen, wenn die Transporte aufgrund von Schulpflicht oder Ausbildung vorgenommen werden. Wenn Sie den Rollstuhl für die Arbeit nutzen und dafür auch den Autotransport brauchen, können Sie einen Zuschuss vom Integrationsamt/Inklusionsamt bekommen, der auch 100% betragen kann. In bestimmten Fällen zahlt auch die Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit.
Kann ein elektrischer HILO-Stehrollstuhl schneller als 6 km/h fahren
Technisch kann die Geschwindigkeit der Stehrollstühle je nach Motorisierung auf 8 – 10 km/h programmiert werden. Da in Deutschland ab 6 km/h eine Versicherungspflicht besteht („Mofa-Kennzeichen“), die wiederum eine Abnahme durch den TÜV und bestimmte Kennzeichnungspflichten voraussetzt, wird die gesetzliche Krankenkasse wegen der Kosten eine Erhöhung der Geschwindigkeit ablehnen.
Sollten Sie die Kosten von ca. € 1000 privat tragen wollen, sollten Sie wissen, dass einige Kostenträger bei Beschädigungen des Rollstuhls prüfen, ob diese im Zusammenhang mit der erhöhten Geschwindigkeit stehen und ob man Ihnen deshalb die Reparaturkosten auferlegen kann.
In Einzelfällen und mit guten Begründungen z.B. schwieriges Gelände muss befahren werden oder krankeitsbedingt dürfen Außenfahrten nicht zu viel Zeit kosten, übernehmen gesetzliche Krankenkassen im Einzelfall die Kosten für einen schnelleren Rollstuhl.
Muss Ihr HILO-Stehrollstuhl Haftpflicht versichert werden
Grundsätzlich ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung zu empfehlen. Wenn Sie schon eine Haftpflichtversicherung haben, prüfen Sie, inwieweit Hilfsmittel und damit auch Ihr HILO-Stehrollstuhl mitversichert ist. Wenn Sie einen Elektrorollstuhl oder einen Zusatzantrieb an Ihrem manuellen Rollstuhl haben, sollten Sie explizit danach fragen, ob und wie er mitversichert ist.
Unter Umständen müssen Sie Ihren Versicherungsschutz ergänzen.
Muss Ihr HILO-Stehrollstuhl gegen Diebstahl versichert werden
Der Stehrollstuhl ist im Fall der Finanzierung durch eine gesetzliche Krankenkasse deren Eigentum, das sie Ihnen zur Nutzung leihweise überlässt. Weil das etwas kompliziert ist, müssen Sie bei Ihrer Hausratversicherung nachfragen, ob Hilfsmittel mitversichert sind. Erkundigen Sie sich auch, welche besonderen Regeln gelten:
- Ist der in der Garage zu Laden abgestellte Elektrorollstuhl versichert?
- Muss ich den Elektrorollstuhl, der im Treppenhaus steht durch Entfernen des Fahrpultes fahruntüchtig machen, damit er mitversichert ist?
- Sind außer Diebstahl auch Feuer, Wasser und andere Elementarschäden mitversichert?
In der Praxis kommt es nur extrem selten vor, dass eine Krankenkasse nach einem Diebstahl oder Brandschaden den Nutzenden eins Hilfsmittels in Regress nimmt. Bei Diebstahl kommt es eigentlich nur vor, wenn die Krankenkasse von grober Fahrlässigkeit ausgeht, die auch in den meisten Fällen nicht von der Hausratversicherung abgedeckt werden.
Trotzdem empfehlen wir, mit der Hausratversicherung Kontakt aufzunehmen.
Der Stehrollstuhl wird nicht mehr gebraucht, was soll ich tun
Wenn Sie wissen, dass der Stehrollstuhl von einer gesetzlichen Krankenkasse bezahlt wurde, wenden Sie sich an Ihr Sanitätshaus. Das veranlasst eine Abholung. Wenn Sie nicht sicher sind, wer den Rollstuhl finanziert hat, fragen Sie bei Ihrem Sanitätshaus nach.
Wenn Ihr Stehrollstuhl von einer privaten Krankenkasse, einem Amt, der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung finanziert wurde, erkundigen Sie sich bei der entsprechenden Stelle, ob diese eine Abholung veranlasst oder der Rollstuhl Ihnen gehört.
Wenn der Stehrollstuhl privat finanziert war, müssen Sie sich selbst, um die Entsorgung kümmern. Sie können bei Ihrem Sanitätshaus fragen, ob es die Entsorgung auf Kulanz oder gegen einen Obulus übernimmt.
Sie können den Rollstuhl einer Hilfsorganisation spenden.
Sie können versuchen, den Rollstuhl zu verkaufen. Dabei können Sie davon ausgehen, dass weder das Sanitätshaus noch der Hersteller den Rollstuhl zurückkauft. Dabei spielen Alter und Zustand keine Rolle, denn ein gebrauchter Rollstuhl ist nahezu unverkäuflich. Vielleicht haben Sie im Internet Glück, aber auch da können Sie keine hohen Verkaufspreise erwarten. Der Grund für die schlechte Verkaufbarkeit gebrauchter Rollstühle liegt darin begründet, dass speziell Stehrollstühle auf den Nutzer abgestimmt sind. Ein Käufer müsste also für die Adaption zusätzlich bezahlen. Dann ist es für Interessenten, die in Deutschland krankenversichert sind, viel attraktiver, den Stehrollstuhl über die Krankenkasse zu beziehen.
Wie unterscheiden sich die Antriebsarten bei Elektro-Rollstühlen
Es gibt drei Antriebsarten bei elektrisch angetriebenen Stehrollstühlen. Wir bieten die HILO-Stehrollstühle grundsätzlich in einer vorn und in einer hinten angetriebenen Version an, da sich nach unserer Erfahrung diese beiden Antriebsarten besonders gut für Stehrollstühle eignen.
Hier ein Überblick über die Vorteile der einzelnen Antriebsarten:
- Vorderradantrieb: Erlaubt es Kurven innen und sehr eng anzufahren. Der Nutzende sitzt fast genau über den Antriebsrädern, was das intuitive Lenken erleichtert. Einfahren in U- und S-Bahnen wird durch große Vorderräder erleichtert.
- Mittelradantrieb: Beidseitig mit Lenkrädern abgestützt sitzt der Nutzende genau über dem Antrieb. Dies erlaubt besonders gut intuitiv zu fahren.
- Hinterradantrieb: Hat auch ohne zusätzliche Unterstützung die beste Spurtreue. Der Schwenkbereich kann vollständig überblickt werden, was es erleichtert Kratzer an Möbeln zu vermeiden.
Was muss bei einer Flugreise mit einem HILO-Rollstuhl beachtet werden
Grundsätzlich gilt: Die Batterie muss von den Motoren d.h. den Antriebsmotoren und/oder den Verstellmotoren getrennt werden. Dies ist bei allen unseren Rollstühlen möglich.
Ferner müssen Sie verschiedene Unterlagen über die Batterien vorlegen. Diese Unterlagen können Sie bei uns anfordern, wenn Sie uns Modell und Seriennummer Ihres Rollstuhls mitteilen. Sie finden diese Angaben auf der Rückseite der Ihnen bei Lieferung überreichten Gebrauchsanweisung. Sollten Sie diese verloren haben, wenden Sie sich bitte an Ihr Sanitätshaus.
Wir empfehlen, die Mitnahme Ihres Rollstuhls einige Tage vor Reiseantritt mit Ihrer Fluggesellschaft zu klären. Dann ist noch Zeit mögliche Sonderwünsche an Unterlagen zu beschaffen.
Wenn Sie eine Zusage haben, dass der Rollstuhl auf dieser Basis mitgenommen und auch wieder zurückgebracht wird, lassen Sie sich diese Erklärung schriftlich möglichst mit Ansprechpartner geben. Dies ist wichtig, weil Flüge oft an Untergesellschaften abgegeben werden und es manchmal zu Missverständnissen bei der Verladung kommt.
Wie können Sie einen Stehrollstuhl bei uns kaufen
Gar nicht, denn wir sind die deutsche Niederlassung des Produzenten. Unsere Kunden sind Sanitätshäuser. Wenn Sie also einen HILO-Stehrollstuhl kaufen wollen, dann wenden Sie sich an ein Sanitätshaus.
Falls Sie sich nicht auskennen, sind wir Ihnen gern bei der Suche nach einem passenden Fachgeschäft behilflich. Grundsätzlich arbeiten wir aber mit jedem Sanitätshaus zusammen.
Wo finden Sie Beratung, welcher HILO-Stehrollstuhl für Sie der Beste ist
Wir finden, dass probieren über studieren geht. Unsere regional verteilten Außendienstmitarbeiter proben gern zusammen mit Ihrem Sanitätsfachgeschäft HILO-Stehrollstühle in Ihrer Lebensumgebung aus. Dann wissen Sie am besten, welcher Rollstuhl aus unserer Auswahl zu Ihrem Leben passt.
Wenn Sei eine solche Probe z.B. über dieses Kontaktformular anfragen, wird unser/e Mitarbeiter/in sich bei Ihnen melden. Er/Sie wird Ihnen verschiedene Fragen stellen, um den besten und passendsten Probe-HILO-Stehrollstuhl für Sie zu finden. Dazu gehören Fragen zu der Antriebsart (manuell/elektrisch; elektrisch vorn oder hinten), zu Größe, Gewicht und besonderem Unterstützungsbedarf beim Sitzen oder Steuern und nach den Strecken, die Sie fahren möchten. Er wird Sie auch nach Ihrem Sanitätsfachgeschäft fragen. Am Anfang steht immer sie Abklärung, ob der Versorgung mit einem Stehrollstuhl medizinische Gründe entgegenstehen.
Dann kann es 10-14 Tage dauern, bis er den passenden Proberollstuhl aus unserem Pool bekommen kann. Meistens geht es aber schneller. Vielleicht wird es ihm nicht gelingen 100% aller Ihrer Wünsche mit dem Proberollstuhl zu erfüllen, aber die Probe ist ja dazu da, zunächst grundsätzlich den Nutzen, des HILO-Stehrollstuhls festzustellen. Außerdem wird besprochen, was auf dem Rezept Ihres Arztes stehen sollte.
Das Sanitätsfachgeschäft übernimmt dann die Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse, nachdem es von uns einen Kostenvoranschlag erhalten hat.
Kann ich den HILO-Stehrollstuhl auch einige Tage probieren
Grundsätzlich sollten bei einer Probe alle relevanten Fragen geklärt werden. Nach unserer Erfahrung bringt eine mehrtägige Probe nur sehr selten neue Erkenntnisse, wenn man bei der Tagesprobe alle Themenfelder abgearbeitet hat.
Eine mehrtägige Probe führt auch dazu, dass der Rollstuhl für andere länger nicht für Proben zur Verfügung steht, so dass sich die Wartezeiten verlängern. Das könnte auch für Sie ein Nachteil sein.
In ganz seltenen Fällen ist eine längere Probe möglich:
- Der Testende konnte die Probe nicht beenden.
- Bei einigen Diagnosen braucht es manchmal etwas Zeit um festzustellen, ob der Testende grundsätzlich in der Lage sein wird, den HILO-Stehrollstuhl zu bedienen.
- Es steht eine Begutachtung durch den medizinischen Dienst an, an der unser/e Mitarbeiter/in aufgrund terminlicher Gründe nicht teilnehmen kann.
Bitte geben Sie schon bei der Vereinbarung des Probetermins an, ob eventuell ein Grund vorliegt, der eine längere Probezeit rechtfertigt. Dann kann unser/e Mitarbeiter/in dies vorher organisieren.
Wie lassen sich manuell angetriebene HILO-Stehrollstühle mit Zusatzantrieben ausstatten
Grundsätzlich können die manuell angetriebenen HILO-Stehrollstühle mit den gängigen Zusatzantrieben ausgestattet werden. Manchmal sind die nach den Regularien notwendigen Abstimmungen zwischen uns und den Herstellern von Zusatzantrieben noch nicht gelaufen. Das liegt daran, dass mit der Einführung der Medical Device Regulatory (MDR) alle bestehenden Vereinbarungen erneut nach den neuen Vorschriften dokumentiert werden mussten. Dieser bürokratische Aufwand ist noch nicht vollständig abgeschlossen.
Wenn Sie einen Zusatzantrieb zu Ihrem HILO-Stehrollstuhl bestellen oder einen vorhandenen Zusatzantrieb auch für Ihren HILO- Stehrollstuhl nutzbar machen wollen, und die Kombination noch nicht auf der Seite des Hersteller des Zusatzantriebs veröffentlicht ist, kümmern wir uns um die Zulassung. Es kann dann 2-3 Wochen länger dauern.
Beim Anbau eines Zusatzantriebs, der bisher nicht für einen Stehrollstuhl genutzt wurde, muss zusätzlich ein Schutz eingebaut werden, damit der Antrieb bei Stehender Position des Rollstuhls nicht fährt. Daher kann der Umbau etwas länger dauern, als wenn nur Adapterplatten angebaut werden müssten.
Welche Möglichkeiten gibt es für einen Stehrollstuhl, wenn die Wohnung nur über einen Plattformlift/einen Aufzug zu erreichen ist
Das hängt von den technischen Werten (nutzbare Länge und Breite, maximale Gewichtsbelastung) des Plattformlifts/Fahrstuhls und den Maßen und dem Gewicht des Nutzenden ab.
Ein elektrisch angetriebener Stehrollstuhl mit Lift und allen Verstellungen wird zwischen 180 und 200 kg wiegen, zwischen 114 und 120 cm lang und zwischen 64 und 69 cm breit sein.
Wenn Sie auf den Sitzlift und das Stehen aus dem Liegen verzichten können und vielleicht auch mit kleineren Rädern und Motoren die Strecken, die Sie im Rollstuhl fahren wollen, bewältigen können, können wir Ihnen auch erheblich kleine und leichtere Stehrollstühle bieten.
Bei einer Probe werden Sie dann feststellen, ob eine HILO E oder HILO AVANTI mit Ihnen zusammen, zu dem Plattformlift/Aufzug passen.
Darum ist es immer sehr gut, wenn Sie uns schon bei der Vereinbarung der Probe mitteilen, dass Aufzüge/Lifte benutzt werden müssen.
Wie bekommen Sie Ihren elektrisch angetriebenen HILO-Stehrollstuhl in Ihr Auto
Wenn Sie kein für die Rollstuhlbeladung umgebautes Auto haben oder darauf angewiesen sind, dass Ihr Rollstuhl regelmäßig auch mit einem nicht umgebauten Auto transportiert wird, brauchen Sie Rampen, damit Ihre Helfer den elektrischen HILO-Stehrollstuhl, in das Auto bekommen. Leider bezahlen gesetzliche Krankenkassen Rampen für den Autotransport in den allermeisten Fällen nicht.
Mobile Rampen werden nur bezahlt, wenn sie im Rahmen der häuslichen Mobilität zur Überwindung von Stufen oder Schwellen notwendig sind. Wenn Sie also keine solchen Hindernisse haben, werden Sie in der Regel die Rampen selbst bezahlen müssen.
Kontaktformular
Hier können Sie Ihre Kontaktdaten hinterlassen, damit wir Sie zur Vereinbarung eines Probetermins zurückrufen können. Natürlich sind auch andere Nachfragen und Nachrichten zu unseren Produkten und Serviceleistungen herzlich willkommen.