Ratgeber
Der menschliche Körper ist auf das Stehen ausgelegt. Es ist ein essenzieller Baustein, damit unser Körper zu 100 % funktioniert, wie es die Natur vorgesehen hat. Das erkennt auch das Sozialgesetzbuch an, das Hilfsmittel für das Stehen ausdrücklich als von den gesetzlichen Krankenkassen zu finanzierende Hilfsmittel erwähnt. Durch die große Produktpalette an HILO-Stehrollstühlen ist es uns möglich, nahezu jede Person in eine aufgerichtete Position zu bringen und dabei auf die spezifischen Anforderungen des Nutzers und sein Umfeld einzugehen.
Unter der Überschrift „Ratgeber“ wollen wir Ihnen auf der Basis vieler Gespräche mit unseren Kunden Informationen rund um den (Steh-)Rollstuhl zur Verfügung stellen. Wir freuen uns, über eine Rückmeldung, damit wir auch mit Ihrer Hilfe diesen Bereich aktuell halten können.
HILO-Stehrollstühle
Kann ich Stehen?
Grundvoraussetzung
- Eignung: Grundsätzlich kann fast jeder Mensch mit der richtigen Unterstützung stehen.
- Ärztliche Abklärung: Die Nutzung eines Stehrollstuhls sollte jedoch immer mit dem behandelnden Arzt und Therapeuten abgeklärt werden.
Medizinische Voraussetzungen
- Knochendichte: Die Knochendichte muss ausreichend sein, um die Aufrichtung und den Druck auf die Schienbeine zu tragen.
- Kreislauf: Der Kreislauf muss stabil genug sein, um ein schrittweises Aufrichten einzuüben.
- Kontrakturen: Vorhandene Kontrakturen müssen so dehnbar sein, dass zumindest eine anfängliche Teilaufrichtung möglich ist.
Begleitung durch Arzt und Therapeuten
- Zielsetzung: Neben der Prüfung der medizinischen Voraussetzungen sollte das ärztlich-therapeutische Team gemeinsam mit Ihnen eine Zielstellung für das Stehtraining entwickeln, gegebenenfalls mit Zwischenschritten.
Unterstützung durch das Sanitätshaus
- Anpassung: Fachkundige Mitarbeiter im Sanitätshaus können die Steuerung des Stehrollstuhls und seiner Funktionen individuell an Ihre Möglichkeiten anpassen.
- Positionierung: Bei besonderer Unterstützung zur Positionierung im Stehrollstuhl können die Sanitätshaus-Mitarbeiter Ihnen ebenfalls helfen.
- Ergänzende Hilfsmittel: Bei Bedarf können sich die Mitarbeiter im Sanitätshaus auch um ergänzende Hilfsmittel wie Rampen oder eine Steuerung für Ihr Mobiltelefon kümmern.
Grundlagen für richtiges Stehen
- Der richtige Stehrollstuhl: Ein Stehrollstuhl sollte die Möglichkeit für endgradiges (= voll gestrecktes) Stehen bieten. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass alle Therapiemöglichkeiten ohne technische Begrenzung ausgenutzt werden können.
- Zielgerichtete Therapie: Eine Steh-Therapie ist ein Prozess, der von Anfang an geplant und mit Meilensteinen versehen werden sollte. So wird sichergestellt, dass Erhaltung von Fähigkeiten, Verbesserung von Aufrichtung und Entlastung im richtigen, individuellen Verhältnis trainiert werden.
- Passgenauigkeit: Die Maße des Stehrollstuhls müssen exakt auf den Nutzer abgestimmt sein, damit am Ende ein physiologischer Stand erreicht wird. Wenn Sie Hüfte und Knie durchstrecken können, erreichen Sie, dass Knie Hüfte und Knöchel in einer geraden Linie stehen.
- Drehpunkt Hüfte: Drehpunkt an der Hüfte muss so positioniert sein, dass er möglichst nahe am Drehpunkt des Rollstuhls zwischen Sitz und Rücken positioniert ist.
- Drehpunkt Knie: Der Drehpunkt an den Knien muss so nahe wie möglich am Drehpunkt des Rollstuhls zwischen Sitzfläche und Beinstütze positioniert werden.
- Ergonomischer Längenausgleich: Weil zwischen den Drehpunkten des Körpers und den Drehpunkten des Stehrollstuhls immer ein Abstand ist, ist jeder unserer Rollstühle mit einem ergonomischen Längenausgleich im Rücken- und Kniebereich ausgestattet. Wenn dieser aufgrund der körperlichen Möglichkeiten nicht ausreicht, bieten wir weitere Möglichkeiten zur Harmonisierung der Drehpunkte.
- Richtige Sitzposition: Wie bei jedem Rollstuhl ist die richtige Sitzposition, die Grundlage auch des erfolgreichen Stehtrainings. Dabei sollten Sitz- und Rückenpolster so ausgesucht werden, dass sie den Stehvorgang und das gerade Stehen unterstützen. Das gilt auch für personalisierte Sitzsysteme und Sitzschalen. Wir arbeiten dabei eng mit Ihrem Sanitätshaus zusammen, um für Sie ein optimales Ergebnis zu erreichen.
Gesundheitsvorteile
Das Stehen mit Unterstützung eines Stehrollstuhls bietet eine Vielzahl von gesundheitlichen Vorteilen:
Körperliche Gesundheit
- Knochengesundheit: Durch die Gewichtsbelastung auf die Knochen der Beine und des Rumpfes wird die Knochendichte gefördert und somit zur Stabilisierung der Knochen beigetragen. Dies ist besonders wichtig zur Vorbeugung von Osteoporose.
- Entlastung und Entspannung: Die aufrechte Position im Stehen ermöglicht eine gleichzeitige Entlastung von Gesäß und Rücken. Dies beugt Druckgeschwüren (Dekubitus) vor und fördert die körperliche Entspannung.
- Atmung: Die Streckung des Körpers im Stehen erleichtert die Atmung und ermöglicht eine vollständige Belüftung der Lunge. Dies kann die Sauerstoffaufnahme verbessern und das Risiko von Atemwegsproblemen reduzieren.
- Kreislauf: Die Aufrichtung des Körpers regt den Kreislauf an und trainiert das Herz-Kreislauf-System. Dies kann zur Verbesserung der Durchblutung beitragen und so die Thromboseprophylaxe unterstützt.
- Verdauung: Die Streckung und Aufrichtung im Stehen erleichtert die Verdauung und kann bei Problemen wie Verstopfung helfen.
- Blasenentleerung: Die Streckung im Stehen ermöglicht eine vollständige Entleerung der Blase und kann somit das Risiko von Harnwegsinfektionen reduzieren.
- Kontrakturenprophylaxe: Durch die Streckung im Stehen wird der Bildung von Kontrakturen (Gelenkversteifungen) vorgebeugt. Bereits vorhandene Kontrakturen können durch therapeutisch angeleitetes Training im Stehen gemildert werden.
- Reizsetzung: Bei Patienten mit dem apallischen Syndrom („Wachkoma“), dient die Aufrichtung im Rahmen der Therapie zur Reizsetzung und unterstützt die neurologische Rehabilitation.
Seelische Gesundheit
- Perspektiven (wieder)gewinnen: Aufrichtung ermöglicht einen anderen Blick Ihre Umgebung, ein Plus an Lebensqualität.
- Akzeptanz: In einer Welt, die für Fußgänger gemacht ist, gibt es Situationen, in denen aufgerichtet zu sein die Durchsetzung der eignen Wünsche begünstigt
- Selbstbestimmung: Nicht nur die eigenständige Wahl der Position, sondern auch die Möglichkeit selbst etwas für sich zu tun, macht selbstbewusster.
- Glücksgefühle: Einen lieben Menschen aufgerichtet in den Arm zu nehmen, macht glücklich.
Therapie und Pflege
Ein Stehrollstuhl verbessert den Erfolg der Therapie und erleichtert die Pflege:
Therapie
- Größeres Übungsspektrum: Durch den Wechsel zwischen sitzender und aufrechter Position ermöglicht der Stehrollstuhl ein breiteres Übungsspektrum.
- Erhöhte Trainingsfrequenz: Der Nutzer kann mit einem Stehrollstuhl auch außerhalb der Therapiezeiten selbstständig üben. Dadurch erhöht sich die Trainingsfrequenz, was zu schnelleren Fortschritten führen kann.
- Verbesserte Trainingsmotivation: Stehübungen lassen sich leichter in den Alltag integrieren, z.B. am Schreibtisch, in der Küche oder bei anderen Aktivitäten. Dies steigert die Motivation und fördert die Regelmäßigkeit des Trainings.
Pflege
- Erleichterte Pflege: Ein Stehrollstuhl kann die Pflege in verschiedenen Bereichen erleichtern:
- Kreislauf und Rumpfmuskulatur: Durch die verbesserte Rumpfmuskulatur und einen stabilisierten Kreislauf können z.B. die Sitzzeiten an der Bettkante verlängert werden.
- Verdauung und Urinabfluss: Die aufrechte Position im Stehrollstuhl kann die Verdauung und den Urinabfluss erleichtern, was die Pflege zusätzlich vereinfacht.
Unabhängigkeit
Stehrollstühle sind mobile Stehtrainer, die Selbständigkeit und Integration fördern:
Flexibilität und Selbstbestimmung
- Freie Zeiteinteilung: Der Nutzer kann den Zeitpunkt seines Stehtrainings selbst bestimmen, ganz nach seiner individuellen Fitness und Tagesform. Diese Flexibilität ermöglicht ein selbst bestimmtes und unabhängiges Training.
Erweiterung des Aktionsradius
- Größere Reichweite: Durch die aufrechte Position im Stehen vergrößert sich die Reichweite des Nutzers. Dadurch können Gegenstände in höheren Regalen erreicht oder andere Bereiche des Wohnumfelds leichter genutzt werden.
Problemlösungen im Alltag
- Verfügbarkeit von Stehplätzen: Wenn z.B. nur noch ein Stehtisch frei ist, stellt dies mit einem Stehrollstuhl kein Problem dar. Der Nutzer kann den Stehplatz problemlos nutzen.
- Besondere Aussichten: Manche Aussichtspunkte sind aufgrund von Sicherheitsmaßnahmen nur im Stehen zugänglich. Mit einem Stehrollstuhl können auch diese Orte erreicht und die Aussicht genossen werden.
Wiederaufnahme von Hobbys
- Körperliche Aktivitäten: Hobbys, die viel Luft oder eine bestimmte Körperhaltung erfordern, wie z.B. Singen oder Trompete spielen, können mit einem Stehrollstuhl wieder aufgenommen oder verbessert ausgeübt werden.
Arbeitswelt
Stehrollstühle sind im Berufsleben eine wertvolle Unterstützung, die weit über die reine Mobilität hinausgeht. Sie ermöglichen eine aktive Teilhabe und bieten effektiveres Arbeiten:
Arbeitsplatzgestaltung und -nutzung
- Komplette Nutzung des Arbeitsbereichs: Durch die Aufrichtung im Stehrollstuhl können Bereiche, die im Sitzen schwer erreichbar sind, besser genutzt werden.
Zusammenarbeit und Kommunikation
- Verbesserte Interaktion: Die Zusammenarbeit mit Kollegen in Büros, die primär auf Fußgänger ausgerichtet sind, wird erheblich erleichtert. Gespräche können auf Augenhöhe stattfinden, was die Kommunikation und das Verständnis verbessert.
- Gleichberechtigte Teilhabe: Ein Stehrollstuhl ermöglicht eine gleichberechtigte Teilhabe an Meetings und Konferenzen. Der Nutzer kann z.B. Vorträge aus stehender Position vortragen, was Sichtbarkeit und Verständnis unterstützt.
Spezifische Tätigkeiten und Präsentationen
- Erledigung bestimmter Tätigkeiten: Bestimmte Tätigkeiten, die nur im Stehen ausgeführt werden können, sind mit einem Stehrollstuhl problemlos möglich.
- Leichtere Präsentationen: Präsentationen lassen sich im Stehen aufgrund der besseren Atmung leichter halten. Der Nutzer wirkt selbstbewusster und kann freier sprechen.
Weitere Vorteile
Stehrollstühle bieten neben den bereits genannten Vorteilen noch weitere Pluspunkte, die sie zu einer wertvollen Hilfe im Alltag machen:
Platzersparnis und Flexibilität
- Weniger Transfers: Im Vergleich zu Stehständern oder -brettern sparen Stehrollstühle Transfers. Das bedeutet weniger Aufwand und mehr Selbstständigkeit für den Nutzer.
- Ortsunabhängigkeit: Stehrollstühle sind ortsunabhängiger als Stehständer oder -bretter. Sie ermöglichen es dem Nutzer, den Standort zum Stehen frei zu wählen und sind nicht auf einen bestimmten Platz beschränkt.
- Geringerer Platzbedarf: Stehrollstühle benötigen weniger Platz als Stehständer oder -bretter. Dies ist besonders in kleineren Wohnungen oder Räumen von Vorteil.
Warum gerade HILO?
Fakten, die den Unterschied ausmachen:
Individuelle Anpassung und Vielfalt:
- Maßgeschneiderte Lösung: Bei HILO wird Ihr Stehstuhl individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst – nicht umgekehrt. Die große Produktpalette bietet zahlreiche Möglichkeiten, um auf Ihre spezifischen Wünsche einzugehen.
- Mobile Steh-Expertise: HILO hat sich auf mobiles Stehen spezialisiert und verfügt über jahrzehntelange Erfahrung seit 1988.
Qualität und Funktionalität:
- Italienische Maßkonfektion: Jeder Rollstuhl wird in Italien als Maßkonfektion gefertigt und ist von Grund auf als Stehrollstuhl konzipiert. Die Stehfunktion ist somit kein nachträgliches Zubehörteil.
- Endgradiges Stehen und Versatzfreiheit: HILO-Stehrollstühle ermöglichen endgradiges Stehen und bieten Versatzfreiheit, sofern dies medizinisch möglich ist.
Kundenorientierung und Innovation:
- Kunden-Feedback als Antrieb: Viele HILO-Stehrollstühle und ihre Ausstattung sind in enger Zusammenarbeit mit Kunden entstanden und basieren auf deren Anregungen.
- Familienunternehmen mit Innovationsgeist: Als Familienunternehmen mit Innovationsgen können besondere Anforderungen schnell geprüft und in den meisten Fällen erfüllt werden.
Nutzen Sie die Vorteile von HILO-Stehrollstühlen für Ihre Gesundheit, Ihr Wohlbefinden und mehr Möglichkeiten im Leben. Wir freuen uns darauf, Sie beraten zu dürfen.
Stehrollstühle sind als Mobilitäts-, Therapie- und Alltagsunterstützung bei nahezu allen Diagnosen erfolgreich einsetzbar. Wenn Ihr Arzt also grünes Licht für das Stehtraining gibt, kann es für Sie los gehen mit mehr Wohlbefinden und mehr Eigenständigkeit. Im Folgenden haben wir die Diagnosen aufgeführt, bei denen wir mit einem unserer Rollstühle zahlreiche Versorgungen durchgeführt haben. Falls Sie weitere Fragen haben, freuen wir uns auf den Austausch.
DIAGNOSEN
Amyotrophe Lateralsklerose (ALS)
Bei dieser Diagnose werden überwiegend elektrisch angetriebene Rollstühle mit Stehfunktion und allen anderen Verstellmöglichkeiten für ein gutes Sitzen verschrieben. In besonderen Situationen des Wohnumfeldes kann aber auch eine spezielle Stehrollstuhlversorgung notwendig sein. Wenn Sie mehr dazu wissen wollen:
Apallisches Syndrom ("Wachkoma")
Bei dieser Diagnose setzt die Therapie u. A. auf Reizsetzung. Einer dieser Reize kann das Stehen sein, weshalb wir eigens für diesen Diagnosebereich einen Rollstuhl entwickelt haben. Wenn Sie mehr darüber wissen wollen:
Infantile Cerbralparese (ICP)
Diese Diagnose führt zu sehr unterschiedlichen Anforderungen an den Stehrollstuhl. Innovative elektronische Lösungen machen es für immer mehr Menschen mit ICP möglich, selbständig einen elektrisch angetriebenen Stehrollstuhl zu fahren. Wenn Sie mehr zur Stehrollstuhlversorgung bei ICP wissen wollen:
Multiple Sklerose (MS)
Bei MS werden Stehrollstühle sehr oft zur Therapie eingesetzt. Je nach Ihrem Bedarf kann dies ein manuell angetriebener Rollstuhl sein, der ggf. mit Zusatzantrieben ausgestattet wird, oder ein elektrischer Rollstuhl mit Stehfunktion. Weitere Funktionen für gutes Sitzen und Relaxen lassen sich bei beiden Grundmodellen hinzuwählen. Wenn Sie mehr wissen wollen:
Muskeldystrophie
Ein elektrischer Stehrollstuhl ist bei dieser Diagnose die Standardversorgung. Hier kommt es auch auf die Details an. Wenn Sie mehr darüber wissen wollen:
Spinale Muskelatrophie (SMA)
Die therapeutischen Möglichkeiten bei SMA haben sich in den letzten Jahren deutlich ausgeweitet. In diesem Zusammenhang rückt auch die therapeutische Unterstützung durch regelmäßiges Stehtraining mehr in den Fokus. Auch die Unterstützung durch einen Stehrollstuhl im täglichen Leben wird geschätzt. Wenn Sie mehr darüber wissen wollen :
Paraplegie
Wenn Sie diese Diagnose haben, werden Sie vielleicht gar nicht über einen Stehrollstuhl nachdenken. Dennoch gibt es Lebensumstände im Beruf oder im von Fußgängern geprägten Alltag, die einen Stehrollstuhl zu einem sinnvollen Begleiter machen. Wenn Sie mehr darüber wissen wollen:
Schlaganfall/Hemiplegie
Der häufigste Grund, warum nach einem Schlaganfall für längere Zeit ein Rollstuhl benötigt wird, ist die Hemiplegie (Halbseitenlähmung). Hier kann regelmäßiges Stehtraining eine gute Unterstützung der Therapie sein. Wenn Sie mehr darüber wissen wollen:
Tetraplegie
Ein Stehrollstuhl wird bei einer Tetraplegie öfter eingesetzt, wenn ein Elektrorollstuhl gebraucht wird. Aber auch für Nutzende in einem Aktiv-Rollstuhl z.B. mit Zusatzantrieb kann ein Stehrollstuhl sehr nützlich sein. Wenn Sie mehr dazu wissen wollen:
Seltene Diagnosen
Wenn Sie in unserer Auswahl die gesuchte Diagnose nicht finden, sich aber fragen, ob ein Stehrollstuhl hilfreich sein kann, dann schreiben Sie uns kurz, worum es sich handelt und wie und wann wir Sie dazu anrufen können. Das Kontaktformular finden Sie am Ende der Seite.
Im Folgenden haben wir Informationen zum Thema Beantragung und Finanzierung zusammengestellt.
Es handelt sich um erfahrungsbasierte Informationen, die keinerlei Rechtsberatung darstellen sollen und können.
FINANZIERUNG
Welche Kostenträger gibt es
Zuständigkeiten und Voraussetzungen der Kostenträger für Stehrollstühle
Die Tabelle vergleicht die primären Zuständigkeitsbereiche und die wesentlichen Voraussetzungen für die Kostenübernahme eines Stehrollstuhls, wobei die Träger der Rehabilitation (DRV, AfA, IA) in der Regel nur bei nachrangiger Leistungspflicht oder bei beruflichem Zusammenhang zuständig sind.
| Kostenträger | Zuständigkeit | Wichtigste Voraussetzung(en) |
|---|---|---|
| Gesetzliche Krankenkasse (GKV) | Medizinische Rehabilitation zur Sicherung der Gesundheit, Minderung der Behinderung und Sicherung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§ 33 SGB V). | Ärztliche Verordnung, Nachweis der Zweckmäßigkeit (z.B. für Stehtraining) und Ausreichendheit (Wirtschaftlichkeitsgebot). |
| Rentenversicherung (DRV) | Teilhabe am Arbeitsleben zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit (Rehabilitation vor Rente). | Notwendigkeit des Stehrollstuhls für die Rückkehr/Sicherung des sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes; Erfüllung der Mindestversicherungszeit (15 Jahre). |
| Agentur für Arbeit (AfA) | Teilhabe am Arbeitsleben bei Versicherten, die (noch) keine Ansprüche gegenüber der DRV haben. | Notwendigkeit, um eine Ausbildung oder Arbeit zu beginnen/fortzusetzen; Nachrangigkeit (kein anderer Träger ist zuständig). |
| Integrationsamt (IA) | Begleitende Hilfen im Arbeitsleben (für schwerbehinderte Menschen). | Notwendigkeit für die Erlangung oder Gestaltung eines Arbeitsplatzes (oft in Kombination mit Arbeitgeberzuschüssen); Nachrangigkeit. |
| Unfallversicherung (UV) | Folgen eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit (Medizinische Rehabilitation). | Der Bedarf am Stehrollstuhl muss Folge des versicherten Ereignisses sein. Ziel: bestmögliche Wiederherstellung der Gesundheit und Erwerbsfähigkeit. |
Merkhilfe zur Zuständigkeit:
Die Träger sind in einer bestimmten Reihenfolge zuständig (Trägerprinzip). Die GKV ist fast immer der erste Ansprechpartner für Hilfsmittel, die der allgemeinen medizinischen Grundversorgung dienen. Die anderen Träger kommen bei einem spezifischen Bezug zur Arbeit, Ausbildung oder einem Unfall in Betracht.
Medizinisch/Alltag: GKV
Beruflich/Erwerbsfähigkeit (langjährige Beschäftigung): DRV
Beruflich/Eingliederung (Anfang der Berufslaufbahn): AfA
Beruflich/Arbeitsplatzerhaltung (Schwerbehinderung): IA
Unfallbedingt/Berufskrankheit: UV / BG
Würden Sie als Nächstes gerne spezifische Informationen zur Antragstellung bei einem dieser Träger (z.B. der Rentenversicherung oder der Agentur für Arbeit) erhalten?
Was ist bei der Finanzierung des Stehrollstuhls durch die gesetzliche Krankenkasse zu beachten
Stehrollstuhl: Finanzierung durch gesetzl. Krankenkasse
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) stellen ihren Versicherten Hilfsmittel auf Basis des Sozialgesetzbuches (SGB), insbesondere § 33 SGB V, und weiterer relevanter Bestimmungen zur Verfügung. Die Finanzierung von Hilfsmitteln, die dem Stehen dienen, ist im SGB V ausdrücklich genannt und wird daher grundsätzlich von den GKV übernommen.
Anforderung der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit
Die Hilfsmittelversorgung muss den Kriterien der Zweckmäßigkeit und Ausreichendheit genügen:
Zweckmäßigkeit: Diese ist in Bezug auf einen Stehrollstuhl gegeben, da er das Stehtraining ermöglicht. Die Notwendigkeit wird durch ein ärztliches Rezept bestätigt. Die Krankenkasse behält sich jedoch vor, die ärztliche Verordnung durch den Medizinischen Dienst (MD) – ehemals MDK – auf Plausibilität und Notwendigkeit überprüfen zu lassen.
Ausreichendheit (Wirtschaftlichkeitsgebot): Dieses Kriterium besagt, dass das günstigste geeignete Hilfsmittel zu wählen ist, welches das Stehtraining ermöglicht. Häufig schlagen Krankenkassen daher Stehständer oder Stehbretter als Alternativen vor.
Widerspruchsrecht und Argumentationsstrategie
Wird ein vorgeschlagenes Hilfsmittel (z.B. Stehständer) den individuellen Anforderungen nicht gerecht (z.B. aufgrund von Platzmangel, unsicherem Transfer oder erschwertem Transfer bei Spastik), muss der Versicherte dem Vorschlag fristgerecht widersprechen.
Als zentrales Argument gegen alternative, günstigere Hilfsmittel ist hervorzuheben, dass der Stehrollstuhl neben der reinen Trainingsfunktion auch die Selbständigkeit im Alltag maßgeblich verbessert. Die Kombination von Rollstuhl-Mobilität und Stehfunktion fördert die Teilhabe, die gemäß den Bestimmungen des SGB ebenfalls ein wesentliches Versorgungsziel darstellt. Dieses Argument kann im Rahmen einer MD-Prüfung substanziell belegt werden und erhöht die Chance auf eine Kostenübernahme des Stehrollstuhls.
Rezeptgestaltung und Wiedereinsatz
Für die Antragstellung ist es entscheidend, alle benötigten Zusatzfunktionen im Rollstuhl, die über die reine Stehfunktion hinausgehen (z.B. Sitzwinkelverstellung), präzise auf dem ärztlichen Rezept zu vermerken. Dies betrifft insbesondere Funktionen, die nachträglich nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand nachrüstbar sind.
Die GKV sind dazu angehalten, die Versicherten vorrangig mit wiedereingesetzten Hilfsmitteln aus ihrem Lager zu versorgen, sofern diese die im Rezept aufgeführten Anforderungen erfüllen. Versicherte sind verpflichtet, einen solchen Wiedereinsatz-Rollstuhl zu akzeptieren, wenn dieser die beantragten Funktionen bereitstellt. Die genaue Angabe aller Funktionen auf dem Rezept erleichtert der Krankenkasse die spezifische Suche nach einem passenden,
Was bedeutet die Hilfsmittelverzeichnisnummer (HMVNr)
Bedeutung der Hilfsmittelverzeichnisnummer (HMVNr)
Die Hilfsmittelverzeichnisnummer (HMVNr), vergeben vom GKV-Spitzenverband gemäß §139 SGB V, ist ein zentraler Begriff bei der Beantragung von Hilfsmitteln wie Stehrollstühlen durch die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV).
Historie und Zielsetzung des Hilfsmittelverzeichnisses
Das Hilfsmittelverzeichnis (HMV) wurde vor über 30 Jahren eingeführt, um:
Die Entscheidungsfindung der Krankenkassen durch eine standardisierte Klassifizierung von Hilfsmitteln zu erleichtern.
Einen Qualitätsmindeststandard für die in Deutschland erstattungsfähigen Hilfsmittel zu sichern.
Das Ziel der Qualitätssicherung wurde jedoch weitestgehend durch die Einführung der europäischen Medical Device Regulation (MDR) abgelöst. Eine MDR-Konformität (CE-Kennzeichnung) gilt nunmehr als ausreichende Grundlage für die Annahme der Qualität eines Medizinproduktes in Deutschland.
Rolle der HMVNr in der Kassenpraxis
Trotz der regulatorischen Veränderungen basiert die interne Bearbeitung von Hilfsmittelanträgen bei einigen Krankenkassen weiterhin stark auf der HMVNr. Dies kann die Bearbeitung von Hilfsmitteln ohne eine registrierte HMVNr erschweren.
Darüber hinaus nutzen manche Krankenkassen die Listung im HMV als Schutzmechanismus, um die Versorgung auf Produkte mit gesicherter Qualität und kalkulierbaren Folgekosten (z.B. Ersatzteile) zu beschränken.
Rechtliche Grundlagen und Ausnahmen
Grundsatz: Die gesetzlichen Krankenkassen sind grundsätzlich verpflichtet, ein Hilfsmittel auch dann zu genehmigen und die Kosten zu übernehmen, wenn es keine HMVNr besitzt, vorausgesetzt:
Es entspricht den Anforderungen der MDR (MDR-konform).
Es existiert kein funktionsgleiches, geeignetes Hilfsmittel mit HMVNr, das die medizinische Notwendigkeit in gleicher Weise erfüllt.
Einige Krankenkassen behelfen sich zur internen Abwicklung von Anträgen für Produkte ohne HMVNr mit der Vergabe sogenannter Interims-HMVNr. Andere verzichten bei Nachweis der MDR-Konformität auf die zwingende Forderung einer HMVNr.
Hinweis: Das Hilfsmittelverzeichnis hat keinen normativen Charakter, sondern dient vorrangig als Orientierungs- und Verwaltungshilfe. Die rechtliche Leistungspflicht der GKV richtet sich stets nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall.
Was sollte auf einem Rezept für einen Stehrollstuhl stehen
Rezepttext für einen Stehrollstuhl
Obwohl die Hoheit über die Verordnung beim verordnenden Arzt liegt, kann eine präzise Rezeptformulierung den Genehmigungsprozess durch die Krankenkasse signifikant beschleunigen und die Chance erhöhen, das passende Hilfsmittel (Stehrollstuhl) bewilligt zu bekommen.
Wichtige Bestandteile der Verordnung
Folgende Angaben sollten zur Sicherung des Bedarfs und zur Erfüllung der Kriterien der Zweckmäßigkeit und Ausreichendheit auf dem Rezept aufgeführt werden:
| Dokumentationspunkt | Erläuterung und Ziel |
| Bezeichnung des Hilfsmittels | Stehrollstuhl (explizit nennen). |
| Antriebsart | Eindeutige Angabe: manuell oder elektrisch angetrieben. |
| Sitzverstellungen | Alle notwendigen Verstellfunktionen (z.B. Sitzwinkel, Rückenwinkel) aufführen und die Bedienungsart (elektrisch/manuell) ergänzen. |
| Unabdingbare Merkmale | Hinweis auf weitere technische Eigenschaften, die eine nachträgliche Nachrüstung nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zulassen (z.B. spezielle Fahrwerkskonfigurationen). |
| Versorgungsziele | Nennung der konkreten Ziele des Stehrollstuhls, insbesondere: tägliches Stehtraining und Verbesserung der Selbständigkeit/Teilhabe ($\rightarrow$ wichtiges Argument für den MDK). |
| Hilfsmittelverzeichnisnummer (HMVNr) | Sofern bekannt, die HMVNr. des präferierten oder eines vergleichbaren Produkts angeben. Dies erleichtert die interne Bearbeitung und Recherche eines Wiedereinsatzmodells durch die Kasse. |
| Erfolgreiche Erprobung | Optional: Ein Hinweis auf eine erfolgreich durchgeführte Erprobung/Probe mit einem entsprechenden Hilfsmittel kann die Notwendigkeit belegen. |
Beispiel für einen Rezepttext
Ein optimierter Verordnungstext für einen Stehrollstuhl könnte wie folgt lauten:
Verordnet wird: Ein manuell angetriebener Rollstuhl mit Stehfunktion und elektrischer Rückenwinkelverstellung in leichter Bauweise.
Zweck der Versorgung: Dient dem täglichen Stehtraining, der Prophylaxe von Folgeerkrankungen sowie der Verbesserung der Selbständigkeit und der gesellschaftlichen Teilhabe.
HMVNr.: 18.99.03.1010
Hinweis: Eine Erprobung mit einem vergleichbaren Hilfsmittel wurde erfolgreich durchgeführt.
Was tun, wenn die gesetzliche Krankenkasse verlangt, dass Sie einen weiteren Stehrollstuhl erproben sollen
Zusätzliche Erprobung für den Stehrollstuhl (Mitwirkungspflicht)
Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterliegen Versicherte der Mitwirkungspflicht (§ 60 SGB I) bei der Auswahl eines Hilfsmittels. Diese Pflicht umfasst die Unterstützung der Krankenkasse bei der Gewährleistung einer zweckmäßigen und ausreichenden Versorgung im Sinne des §12 SGB V.
Annahme und Durchführung von Erprobungen
Versicherte sollten eine von der Krankenkasse vorgeschlagene Probe mit einem alternativen Stehrollstuhl grundsätzlich annehmen. Die Erprobung dient der objektiven Feststellung der Eignung und kann folgende Ergebnisse liefern:
Die Entdeckung eines noch besser geeigneten oder funktional gleichwertigen, aber wirtschaftlicheren Hilfsmittels.
Die Bestätigung der ursprünglichen Wahl des Versicherten.
Kriterien für die Gleichwertigkeitsprüfung
Um die Ausreichendheit des Hilfsmittels zu gewährleisten, muss der alternativ angebotene Rollstuhl denselben Anforderungen unterworfen werden wie das ursprünglich beantragte Modell.
Wichtige Bewertungspunkte:
Funktionale Gleichwertigkeit: Werden alle im ärztlichen Rezept geforderten Funktionen (z.B. Stehfunktion, elektrische Verstellungen, Mobilität) in gleicher Weise erfüllt?
Individuelle Eignung: Der Versicherte muss in die Bewertung einbeziehen, ob der persönliche Gesundheitszustand (z.B. ein „besserer“ oder „schlechterer“ Tag) die Ergebnisse der jeweiligen Proben beeinflusst hat.
Dokumentation der Erprobungsergebnisse
Bei Gleichwertigkeit: Können keine signifikanten Unterschiede in der Unterstützung festgestellt werden, kann die Wahlentscheidung der Krankenkasse (Wirtschaftlichkeitsgebot) überlassen werden.
Bei Ungleichwertigkeit: Eventuelle positive oder negative Abweichungen des Alternativmodells (z.B. im Transfer, in der Standsicherheit, in der Bedienbarkeit) müssen detailliert im Probeprotokoll vermerkt werden. Diese Dokumentation dient als wesentliche Grundlage für einen gegebenenfalls notwendigen Widerspruch.
Mithilfe dieser sorgfältigen Protokollierung kann der Versicherte seine individuellen Bedarfe belegen und somit eine Versagung des ursprünglich gewünschten Hilfsmittels erfolgreich anfechten, sofern das Alternativmodell nicht ausreichend und zweckmäßig ist.
Was tun, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Finanzierung meines Stehrollstuhls ablehnt
Vorgehen bei Ablehnung eines Stehrollstuhls
Ablehnungen von Anträgen auf Kostenübernahme eines Stehrollstuhls durch Gesetzliche Krankenkassen (GKV) sind häufig und stellen oft einen initialen Filterprozess dar. Schätzungen zufolge werden ein signifikanter Anteil der Anträge nach einer ersten Ablehnung von den Antragstellern nicht weiterverfolgt.
1. Widerspruch und Fristeinhaltung
Gegen das Ablehnungsschreiben der Krankenkasse muss fristgerecht Widerspruch eingelegt werden. Die entsprechende Frist ist im Ablehnungsschreiben genannt und beträgt in der Regel einen Monat.
Form und Begründung: Eine besondere Form oder eine detaillierte Begründung ist für den fristgerechten Widerspruch nicht zwingend erforderlich.
Falsche Begründung: Liegt der Ablehnung eine nachweislich falsche Tatsachenbehauptung der Krankenkasse zugrunde (z.B. Fehleinschätzung der Selbstständigkeit), sollte dies explizit im Widerspruch korrigiert und belegt werden.
2. Prüfung durch den Medizinischen Dienst (MD)
Nach dem Widerspruch schaltet die Krankenkasse in der Regel den Medizinischen Dienst (MD) – ehemals MDK – ein, um die Notwendigkeit der Versorgung zu prüfen.
Prüfung nach Aktenlage: Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit erfolgt die Prüfung oft nur nach Aktenlage.
Anforderung eines Hausbesuchs: Haben sich die gesundheitlichen oder lebensumständlichen Gegebenheiten des Versicherten kürzlich verändert, sollte unbedingt ein Hausbesuch durch den MD zur persönlichen Begutachtung der aktuellen Situation angefordert werden. Dies ermöglicht eine realitätsnähere Beurteilung.
3. Klage vor dem Sozialgericht
Wird der Antrag nach der MD-Prüfung und dem Widerspruchsverfahren erneut abgelehnt, steht dem Versicherten der Rechtsweg über das Sozialgericht offen.
Kosten und Rechtsbeistand: Das Verfahren vor dem Sozialgericht in der ersten Instanz ist kostenfrei. Ein Rechtsbeistand ist nicht vorgeschrieben.
Empfehlung: Aufgrund der Komplexität des Sozialrechts und zur Erhöhung der Erfolgschancen wird jedoch empfohlen, die Vertretung einem erfahrenen Fachanwalt für Sozialrecht zu übertragen. Die Kosten hierfür können gegebenenfalls über eine Rechtsschutzversicherung oder durch spezialisierte Verbände gedeckt werden.
Erfolgsaussichten: Die Erfolgsaussichten für eine positive gerichtliche Entscheidung sind in diesen Fällen, in denen die medizinische Notwendigkeit belegbar ist, empirisch als relativ hoch einzustufen.
Was tun, wenn die gesetzliche Krankenkasse einen Rollstuhl aus Ihrem Wiedereinsatzlager zuweist
Wiedereinsatz von Stehrollstühlen
Stehrollstühle zählen zu den anschaffungsintensiven Hilfsmitteln, die in der Regel von den Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) angekauft werden. Im Sinne einer wirtschaftlichen und effizienten Nutzung (§12 SGB V) werden diese Hilfsmittel bei Nichtbedarf des Erstnutzers wiedereingesetzt und anderen Versicherten angeboten.
Aufbereitung und Mitwirkungspflicht beim Wiedereinsatz
Aufbereitung: Vor dem Wiedereinsatz wird der Rollstuhl professionell aufbereitet, sodass er sich in einem einwandfreien und hygienisch unbedenklichen Zustand befindet und meist nur geringfügige Gebrauchsspuren aufweist.
Annahmepflicht: Sofern der angebotene Stehrollstuhl aus dem Wiedereinsatz funktionell und individuell gleichwertig zu dem ursprünglich beantragten und erprobten Modell ist – das heißt, er bietet dieselbe Unterstützung und dieselben Nutzungsmöglichkeiten – ist der Versicherte verpflichtet, das Angebot der Krankenkasse anzunehmen.
Recht auf Ablehnung bei wesentlichen Abweichungen
Versicherte haben das Recht, das Angebot eines Wiedereinsatz-Rollstuhls abzulehnen, wenn dieser in wesentlichen Funktionen von dem benötigten und erprobten Hilfsmittel abweicht und dadurch die Erreichung des Versorgungsziels gefährdet ist.
Beispiele für wesentliche Ablehnungsgründe:
Antriebsart: Eine Abweichung in der Antriebsart (z.B. manuell statt elektrisch oder umgekehrt), die die Selbständigkeit und Mobilität des Versicherten im Alltag einschränkt.
Dimensionen/Größe: Eine abweichende Baugröße, die eine zweckmäßige Nutzung in der häuslichen Umgebung (z.B. aufgrund zu geringer Türbreiten oder beengter Platzverhältnisse in der Wohnung) ausschließt.
Technische Spezifikationen (z.B. Motorisierung): Eine Motorisierung oder Ausstattung, die für die notwendigen täglichen Wegstrecken oder die zu bewältigenden Geländeanforderungen (z.B. Steigungen) nicht ausreichend ist.
In solchen Fällen muss die Ablehnung detailliert begründet werden, um eine erneute Prüfung durch die Krankenkasse zu erwirken. Dies erfolgt in der Praxis durch Ihr Sanitätshaus unter Ihrer Mithilfe.
Was ist bei der Finanzierung des Stehrollstuhls durch durch die privaten Krankenkasse zu beachten
Finanzierung des Stehrollstuhls durch Private Krankenkassen (PKV)
Die Kostenübernahme für einen Stehrollstuhl durch eine Private Krankenversicherung (PKV) richtet sich primär nach den individuellen Vertragsbedingungen des Versicherten.
Prinzipien der Kostenübernahme
Vertragsprüfung: Zunächst ist zwingend zu prüfen, ob und in welchem Umfang der Versicherungsvertrag die Kostenerstattung für Hilfsmittel, insbesondere für Rollstühle, regelt.
Analoge Anwendung der GKV-Kriterien: Werden die Kosten für Rollstühle vertraglich übernommen, orientiert sich die PKV in der Prüfung der Versorgung an ähnlichen Kriterien wie die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Auch Privatversicherer lassen die Zweckmäßigkeit und die Angemessenheit (Wirtschaftlichkeit) der beantragten Hilfsmittelversorgung überprüfen.
Anforderungen an die ärztliche Verordnung
Obwohl die Hilfsmittelverzeichnisnummer (HMVNr) in der PKV in aller Regel kein Kriterium für die Kostenübernahme darstellt, sollte das ärztliche Rezept dennoch detailliert formuliert sein:
Detaillierte Funktionsangabe: Es ist ratsam, alle gewünschten Funktionen des Rollstuhls (z.B. elektrische Sitzverstellungen, spezielle Antriebsarten) explizit auf dem Rezept aufzuführen, die über die reine Stehfunktion hinausgehen. Dies dient der klaren Definition des Bedarfs und der Abgrenzung zu einfacheren Modellen.
Rolle des Wiedereinsatzes
Der Wiedereinsatz von Hilfsmitteln spielt bei den meisten PKV keine Rolle, da die Privatversicherungen die Hilfsmittel meist nicht selbst ankaufen und lagern, sondern den Kaufpreis des Patienten erstatten. Dennoch ist eine detaillierte Verordnung zur Vermeidung unnötiger Diskussionen über die Angemessenheit der beantragten Ausstattung sinnvoll.
Unter welchen Umständen finanziert die Deutsche Rentenversicherung (DRV) einen Stehrollstuhl
Finanzierung eines Stehrollstuhls durch die Rentenversicherung (RV)
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) kann als Leistungsträger der Rehabilitation die Kosten für einen Stehrollstuhl übernehmen, sofern dieser zur Wiederherstellung, Sicherung oder Besserung der Erwerbsfähigkeit des Versicherten dient (§ 9 SGB VI). Dies stellt eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben dar.
Voraussetzungen für die Zuständigkeit der RV
Die Rentenversicherung ist für die Finanzierung eines Stehrollstuhls zuständig, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
Berufliche Notwendigkeit: Der Stehrollstuhl muss zwingend erforderlich sein, um die Rückkehr in den sozialversicherungspflichtigen Arbeitsmarkt zu ermöglichen oder um den aktuellen Arbeitsplatz zu sichern.
Dies ist der Fall, wenn der Versicherte ohne das Hilfsmittel nur noch vermindert arbeiten könnte oder aus dem Erwerbsleben ausscheiden müsste.
Die Zuständigkeit der RV besteht auch dann, wenn der Versicherte eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht oder ohne den Stehrollstuhl eine solche Rente drohen würde.
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen: Der Versicherte muss in der Regel die Mindestversicherungszeit von 15 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben.
Nachrangigkeit: Die Rentenversicherung ist nur dann zuständig, wenn kein anderer Rehabilitationsträger (z.B. die Gesetzliche Krankenversicherung oder die Agentur für Arbeit) vorrangig leistungspflichtig ist.
Beratung und Antragstellung
Zur Klärung der individuellen Voraussetzungen und für weitere Informationen können sich Versicherte an die regionalen Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung wenden, die spezialisierte Hilfsmittelberatungen anbieten.
Unter welchen Umständen finanziert die Agentur für Arbeit (AfA) einen Stehrollstuhl
Finanzierung eines Stehrollstuhls durch die Agentur für Arbeit (AfA)
Die Agentur für Arbeit (AfA) kann im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 49 SGB IX i. V. m. SGB III) die Kosten für einen Stehrollstuhl übernehmen.
Voraussetzungen für die Zuständigkeit der AfA
Die Agentur für Arbeit ist zuständig für die Finanzierung eines Stehrollstuhls, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
Berufliche Notwendigkeit: Der Stehrollstuhl muss eine Voraussetzung dafür sein, dass der Versicherte eine Ausbildung oder Arbeit
beginnen,
ausüben oder
fortsetzen kann.
Nachrangigkeit: Die AfA ist nachrangig zuständig, das heißt, kein anderer Rehabilitationsträger (z.B. die Gesetzliche Krankenkasse oder die Rentenversicherung) darf für die Finanzierung leistungspflichtig sein.
Verfahren und Beratung
Kontaktstelle: Für die Antragstellung auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist die Eingliederungsberatung bei der zuständigen Agentur für Arbeit die richtige Anlaufstelle.
Arbeitsplatzanalyse: Die Eingliederungsberatung wird in der Regel Kontakt zum Arbeitgeber aufnehmen und gegebenenfalls gemeinsam mit dem Versicherten eine Arbeitsplatzbesichtigung durchführen, um die spezifische Notwendigkeit des Hilfsmittels zu beurteilen.
Einbindung anderer Träger: Im Rahmen des Antragsverfahrens kann die AfA zur Klärung der Zuständigkeit und der bestmöglichen Versorgung auch das Integrationsamt oder die Rentenversicherung einschalten.
Für weitergehende Fragen zur konkreten Antragstellung ist die Eingliederungsberatung der AfA der primäre Ansprechpartner.
Wie verläuft grundsätzlich die Antragstellung bei DRV und AfA
Antragstellung bei der Rentenversicherung (DRV) und der Agentur für Arbeit (AfA)
Da die Rentenversicherung (DRV) und die Agentur für Arbeit (AfA) primäre Leistungsträger für die Teilhabe am Arbeitsleben sind, fasse ich die Schritte für die Antragstellung auf einen Stehrollstuhl bei diesen beiden Trägern zusammen.
Die Finanzierung eines Stehrollstuhls durch die DRV oder die AfA erfolgt über die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§49 SGB IX).
1. Zuständigkeitsklärung (Antragstellung)
Der erste und wichtigste Schritt ist die korrekte Adressierung des Antrags, da hier das Trägerprinzip gilt:
DRV: Zuständig, wenn Sie die Mindestversicherungszeit von 15 Jahren erfüllt haben oder bei Ihnen eine drohende Minderung der Erwerbsfähigkeit abgewendet werden soll.
Antrag: Sie stellen den Antrag bei Ihrer zuständigen regionalen oder bundesweiten Rentenversicherung.
AfA: Zuständig, wenn Sie noch nicht die Voraussetzungen für die DRV erfüllen (z.B. junge Menschen vor oder in der Ausbildung oder Berufsanfänger).
Antrag: Sie wenden sich an die Eingliederungsberatung Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit.
Wichtig: Sie müssen den Antrag nur bei einem Träger stellen. Haben Sie den Träger falsch gewählt, ist dieser verpflichtet, den Antrag innerhalb der Frist von zwei Wochen an den zuständigen Träger weiterzuleiten (§ 14 SGB IX).
2. Erforderliche Unterlagen und Begründung
Für die Prüfung des Antrags benötigen beide Träger ähnliche Nachweise, die den beruflichen Zweck des Stehrollstuhls belegen:
Ärztliche Verordnung/Gutachten: Ein detailliertes ärztliches Rezept oder ein Gutachten, das die medizinische Notwendigkeit der Stehfunktion zur Ausübung oder Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bescheinigt.
Berufliche Notwendigkeitsbegründung: Eine detaillierte Erklärung, warum der Stehrollstuhl für die konkrete Tätigkeit unerlässlich ist (z.B. verbesserte ergonomische Arbeitshöhe, erhöhte Aktionsweite am Arbeitsplatz, Notwendigkeit für bestimmte Arbeitsprozesse).
Stellungnahme des Arbeitgebers (optional, aber hilfreich): Eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers über die Notwendigkeit des Hilfsmittels und dessen Bedeutung für die Erhaltung/Anpassung des Arbeitsplatzes.
Kostenvoranschlag: Ein detaillierter Kostenvoranschlag des Hilfsmittellieferanten für das beantragte Modell.
3. Prüfprozess
Sowohl die DRV als auch die AfA prüfen die Wirtschaftlichkeit und die Eignung des Hilfsmittels für den Arbeitszweck:
Begutachtung: Die DRV oder AfA kann eigene Gutachten anfordern oder den Medizinischen Dienst (MD) oder andere spezialisierte Gutachter (z.B. den Technischen Beratungsdienst) einschalten, oft inklusive einer Arbeitsplatzbesichtigung.
Alternativenprüfung: Es wird geprüft, ob kostengünstigere Hilfsmittel oder Arbeitsplatzanpassungen den gleichen beruflichen Zweck erfüllen können.
Nach positiver Prüfung wird die Kostenübernahme bewilligt. Bei einer Ablehnung können Sie, wie bereits besprochen, Widerspruch einlegen.
Unter welchen Umständen finanziert das Integrationsamt/Inklusionsamt (IA) einen Stehrollstuhl
Finanzierung eines Stehrollstuhls durch das Integrationsamt (IA)
Das Integrationsamt (IA) – oft auch Inklusionsamt genannt – ist ein möglicher Kostenträger für die Finanzierung eines Stehrollstuhls im Rahmen der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben (§ 185 SGB IX).
Voraussetzungen für die Zuständigkeit
Die Zuständigkeit des Integrationsamtes ist nachrangig geregelt, d.h., es finanziert den Stehrollstuhl nur dann, wenn kein anderer Rehabilitationsträger (z.B. GKV, DRV, AfA) für die Leistung leistungspflichtig ist.
Der Stehrollstuhl muss die Voraussetzung dafür sein, dass der schwerbehinderte Mensch:
Einen neuen Arbeitsplatz erhält.
Oder der Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber individuell eingerichtet oder umgestaltet wird, um die Beschäftigung zu ermöglichen oder zu sichern.
Finanzierungsumfang und -arten
Zuschüsse: Das IA kann Zuschüsse von bis zu 100% der Kosten gewähren. Eine Beteiligung des Arbeitgebers an der Finanzierung wird jedoch positiv bewertet.
Folgekosten: Auch Folgekosten wie notwendige Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen sind zuschussfähig.
Zusätzliche Leistungen: Das IA kann ebenfalls den Umbau eines Rollstuhls oder die Anschaffung von Zubehör, das unmittelbar für die Arbeitsaufnahme erforderlich ist (z.B. spezielle Vorrichtungen für den Autotransport des Rollstuhls), bezuschussen.
Lokale Organisation und Kontakt
Die Bezeichnung und Organisation der Integrations- oder Inklusionsämter unterscheidet sich regional je nach Bundesland. Für die korrekte Zuständigkeitsklärung sollten sich Betroffene bei ihrer örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung nach dem für sie zuständigen Amt erkundigen.
Unter welchen Umständen finanziert eine Unfallversicherung (UV) einen Stehrollstuhl
Finanzierung eines Stehrollstuhls durch eine Unfallversicherung (UV)
Die Unfallversicherung (UV), zu der sowohl die Berufsgenossenschaften (BG) als auch die Unfallkassen des öffentlichen Dienstes zählen, tritt als Kostenträger auf, wenn die Notwendigkeit des Stehrollstuhls auf einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer Berufskrankheit beruht (§ 26 SGB VII).
Zuständigkeit und Leistungsspektrum
Nachrangigkeit: Die UV übernimmt die Finanzierung dann, wenn kein anderer Kostenträger (z.B. die GKV oder die DRV) vorrangig leistungspflichtig ist.
Fremdverschulden: Bei Unfällen mit Fremdverschulden kann die GKV zunächst in Vorleistung treten, übt aber in der Regel einen Regressanspruch gegen die haftende Unfallversicherung des Verursachers aus, um die Kosten weiterzugeben.
Leistungsumfang: Stehrollstühle gehören grundsätzlich zum Leistungsspektrum der Unfallkassen, da sie eine wesentliche Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation und zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit darstellen.
Prozess in der Rehabilitation
Im Falle der Berufsgenossenschaften findet die Heilbehandlung oft in einer BG-Klinik statt. Diese Kliniken prüfen in der Regel aktiv die Notwendigkeit einer Stehrollstuhlversorgung.
Rezept/Empfehlung: Im Rahmen der an die Akutbehandlung anschließenden Rehabilitation sollte proaktiv ein Rezept oder eine Empfehlung für einen Stehrollstuhl von den behandelnden Ärzten oder Therapeuten eingeholt werden, falls die Klinik dies nicht von sich aus veranlasst.
Erprobung: Es ist sinnvoll, die erste Erprobung des Stehrollstuhls in der Klinik in Anwesenheit der behandelnden Therapeuten durchzuführen.
Häusliches Umfeld: Unmittelbar daran sollte eine Begehung des häuslichen Umfeldes erfolgen. Dies stellt sicher, dass die Gegebenheiten zuhause die Nutzung des Stehrollstuhls ermöglichen und gegebenenfalls notwendige Anpassungen vorgenommen werden können.
Besondere Hinweise
Gerade bei Patienten, die ihren Rollstuhl nicht selbstständig antreiben können, wird die Möglichkeit einer Stehrollstuhlversorgung durch einige Kliniken fälschlicherweise übersehen. Es ist wichtig, auch hier die potenziellen Vorteile eines manuellen Lagerungsrollstuhls mit Stehfunktion (oft auch durch betreuende Personen bedienbar) hervorzuheben, da diese nicht nur von elektrischen Modellen abgedeckt werden.
Unter welchen Umständen kann es sinnvoll sein einen Stehrollstuhl privat zu finanzieren
Private Finanzierung eines Stehrollstuhls
Die private Finanzierung eines Stehrollstuhls durch den Versicherten ist in den meisten Fällen wirtschaftlich nicht sinnvoll und sollte nur unter sehr spezifischen Umständen in Betracht gezogen werden.
Argumente gegen die private Finanzierung
Kosten-Nutzen-Analyse (Folgekosten): Ein privater Kauf bedeutet, dass alle Folgekosten, einschließlich Wartung, Reparaturen und die Beschaffung von Ersatzteilen, vom Käufer selbst getragen werden müssen.
Wiederverkaufswert (Totalverlustrisiko): Der Wiederverkaufswert eines gebrauchten Stehrollstuhls ist extrem gering. Da die überwiegende Mehrheit der potenziellen Interessenten das Hilfsmittel neu über die Krankenkasse finanziert bekommen kann, liegt das Risiko eines nahezu vollständigen Kapitalverlusts beim privaten Verkäufer. Sanitätshäuser nehmen privat gekaufte, gebrauchte Hilfsmittel in der Regel nicht in Zahlung.
Alternative: Juristische Unterstützung: Ist der Grund für die Überlegung einer privaten Finanzierung die Überforderung durch den Beantragungsprozess bei den Kostenträgern, wird dringend empfohlen, Hilfe bei Selbsthilfegruppen oder Patientenverbänden zu suchen. Der Mitgliedsbeitrag und eventuelle Kosten für juristischen Beistand sind deutlich geringer als die Anschaffungskosten des Hilfsmittels.
Sinnvolle Ausnahmen für einen privaten Kauf
Eine private Finanzierung kann nur in Erwägung gezogen werden, wenn die Versorgung außerhalb des Leistungsspektrums der deutschen Sozialversicherungsträger liegt:
Auslandsumzug/Nicht-EU-Nutzung: Der Kauf kann in Betracht gezogen werden, wenn der Rollstuhl dauerhaft ins nicht-EU-Ausland verbracht und dort repariert werden soll und die Einhaltung europäischer Sicherheitsstandards (CE/MDR) für den Nutzer dort keine Rolle spielt.
Achtung: In einem solchen Fall ist in der Regel auch eine Kostenübernahme durch die deutsche Krankenversicherung ausgeschlossen.
Hinweis zum Export: Bei der Ausfuhr des Stehrollstuhls in das Ausland sollte sich der private Käufer vorab beim zuständigen Zoll erkundigen, ob eine Erstattung der gezahlten Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) möglich ist.
TIPPS & TRICKS
Wie muss Ihr HILO-Stehrollstuhl gewartet werden
Seit Inkrafttreten der europäischen Medical Devise Regulatory (MDR) müssen die Hersteller von Hilfsmitteln Wartungsintervalle für Ihre Produkte angeben. Sie finden diese auch im Handbuch, das mit Ihrem Rollstuhl geliefert worden ist.
Wir haben uns dafür entschieden, dass ein neu gelieferter Rollstuhl 2 Jahre nach Auslieferung das erste Mal gewartet werden muss. Danach sehen wir eine jährliche Wartung vor. Die Wartung führt Ihr Sanitätsfachgeschäft durch.
Da Rollstühle im Allgemeinen sehr unterschiedlich beansprucht werden, kann es sein, dass wir im Laufe der Zeit unsere Wartungsvorschriften an den tatsächlich festgestellten Verschleiß anpassen werden.
Gibt es eine "Lebenszeit" für Rollstühle
Seit Inkrafttreten der europäischen Medical Devise Regulatory (MDR) müssen die Hersteller von Hilfsmitteln den Rollstühlen eine Lebenszeit zuweisen. Der Sinn dieser Vorschrift ist in der Praxis sehr umstritten. Es kann also sein, dass diese Regelung noch geändert wird.
Wir haben die „Lebenszeit“ unserer Stehrollstühle auf 7 Jahre festgelegt, die sich unter gewissen Umständen – der Rollstuhl stand eine gewisse Zeit ungenutzt in einem Wiedereinsatzlager – auf 10 Jahre verlängern kann.
Natürlich wird ein Rollstuhl mit Ablauf dieser Zeit nicht unbrauchbar oder gefährlich. Sie sollten diese Frist dahingehend nutzen sich zu informieren, ob Rollstühle der neueren Generation jetzt Verbesserungen aufweisen, die Ihnen gegenüber dem alten Modell deutliche Vorteile beim Stehtraining oder in der Selbständigkeit bieten. Dann lohnt sich eine Probe und ein neuer Antrag bei der Krankenkasse.
Was tun, wenn Ihr Stehrollstuhl einen Defekt zu haben scheint
Wenn Sie bei der im Handbuch vorgeschriebenen Sicht- und Funktionsprüfung etwas feststellen, was auf einen Schaden am Rollstuhl hinweist (siehe Handbuch), sollten Sie den Rollstuhl stilllegen und Ihren Fachhändler informieren.
Ihr Fachhändler wird sich dann gemäß den Serviceverträgen, die er mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen hat, umgehen um eine Feststellung und Behebung des Schadens kümmern.
Eine solche Sicht- und Funktionsprüfung ist täglich vor Nutzung durchzuführen.
Wie bleiben Sie mobil, wenn Ihr HILO-Stehrollstuhl repariert werden muss
Die gesetzlichen Krankenkassen haben in der Regel Verträge mit Ihrem Fachhändler oder einem Fachhändlerverband, in denen dieser Fall geregelt ist. Meistens wird gefordert, einen Ersatzrollstuhl zur Verfügung zu stellen, wenn die Reparaturzeit eine bestimmte Dauer überschreitet. Diese Fristen unterscheiden sich von Vertrag zu Vertrag.
Der Fachhändler muss Ihnen als Ersatz keinen gleichartigen Rollstuhl zur Verfügung stellen, sondern nur einen, der Ihre Mobilität gewährleistet.
Der Fachhändler ist auch nicht zu einer aufwändigen Anpassung des Rollstuhls verpflichtet. Darum ist es für Nutzende, die auf sehr individuelle Sitz- und Rückeneinheiten angewiesen sind oft nicht möglich, einen Ersatzrollstuhl zu stellen.
Wie muss der Stehrollstuhl gereinigt werden
In dem mitgelieferten Handbuch finden Sie dazu spezielle Hinweise. Bitte lesen Sie diese aufmerksam und befolgen Sie diese.
Wichtig ist,
- dass Ihr Stehrollstuhl nach einer Regenfahrt trocken gerieben wird.
- dass Ihr Stehrollstuhl nach Kontakt mit Salzwasser, salzhaltiger Luft oder Streusalz gründlich mit klarem Wasser gereinigt und anschließend trocken gerieben wird. Das gilt besonders für die Motoren bei Elektrorollstühlen
- dass Sie den Rollstuhl niemals reinigen, indem Sie ein Wasserdruckgerät („Kärcher“) mit direktem Strahl auf den Rollstuhl halten. Es wird Wasser in die Elektronik eindringen und zu eine Kurzschluss führen, der weitere Schäden anrichten kann.
- dass Sie Ihren Stehrollstuhl sauber halten. Der Mensch, der ihn schnell für Sie reparieren soll, wird es Ihnen danken.
Wie oft müssen die Batterien Ihres HILO-Stehrollstuhls geladen werden
Für elektrisch angetriebene Stehrollstühle gilt:
Am besten jeden Nacht, dann sind Sie immer startklar. Wenn Sie kein Vielfahrer sind, können Sie auch einen Tag oder zwei auslassen. Wichtig ist jedoch, dass Sie sich einen Rhythmus angewöhnen, denn das hilft zu verhindern, dass das Aufladen vergessen wird. Es wäre doch ärgerlich, wenn morgens schönstes Ausflugswetter wäre, aber Ihr Rollstuhl ist nicht einsatzbereit.
Das selbe gilt auch für das Aufladen der Batterien eines Zusatzantriebs.
Bei manuellen Rollstühlen mit eine elektrischen Stehfunktion, reicht es in der Regel alle 2-3 Tage aufzuladen. Aus Erfahrung wissen wir, dass ganz am Anfang ein tägliches Aufladen sinnvoll ist, weil die tolle neue Funktion allen gezeigt werden muss, was zu einem Mehrverbrauch führt. Wichtig ist auch hier, dass Sie eine Regelmäßigkeit in das Aufladen bringen, damit Sie es nicht vergessen.
Alle von uns gelieferten Ladegeräte sind mit einem Überladungsschutz ausgestattet. Sie können die Batterien also nicht überladen, wenn Sie sie einmal vergessen vom Netzt zu nehmen.
Die meisten Batterien entfalten Ihre beste Leistung zwischen 60% und 90% Ladestand. Ein „Memoryeffekt“ bei dem die Batterien die Möglichkeit verliert ganz aufgeladen zu werden, tritt heute nur noch auf, wenn Sie die Batterie tiefst-entladen d.h. nicht aufladen, obwohl sie ganz leer ist. Die meisten Batterien halten länger wenn sie hin und wieder vollständig aufgeladen werden (von <40% auf 100%). Dies gewährleistet die Ladung über Nacht.
Was kostet eine Batterieladung bei einem elektrisch angetriebenen Stehrollstuhl
Die Kosten sind von Ihrem Strompreis, der Leistung des Ladegerätes und der Ladezeit abhängig.
Beispiel HILO BV50:
Ladeleistung des Ladegerätes: 280 W/h maximal
Ladedauer von Minimum auf Maximum-Ladung: 5 Stunden
Eine Vollladung braucht also 5 x 280W = 1400 W. 1,4kWx Strompreis /kW = ergibt die Kosten einer Vollladung.
Bitte beachten Sie: In ganz seltenen Fällen werden Sie vom Minimum aus laden.
Wenn die Ladezeit länger dauert (z.B. wegen kalter Temperaturen, gealterter Batterie…) wird auch weniger Strom aufgenommen, so dass der Gesamtbetrag gleich bleibt.
Was ist zu tun, wenn der HILO-Stehrollstuhl für längere Zeit nicht in Gebrauch ist
Wenn der Stehrollstuhl nicht in Gebrauch ist, verlieren die Batterien dennoch an Ladung. Es ist deshalb notwendig, sie alle 8 Wochen einmal eine Nacht aufzuladen. Wenn die Batterien schon älter als ein Jahr sind, sollten Sie sie alle 4 Wochen aufladen. Die Abstände zur Zwischenladung verkürzen sich auch, wenn Sie den Rollstuhl in einer kalten Umgebung (z.B. Garage lagern). Deswegen empfehlen wir eine Lagerung bei mehr als 10°C.
Das gilt für Elektrorollstühle ebenso, wie für manuelle Rollstühle mit elektrischer Stehfunktion.
Eine gute Nachricht gibt es für die Fahrer eines HILO BV50. Trennen Sie bei der Stilllegung die Batterie von der Elektronik, indem Sie die kleine „rote Fahne“ auf der Rückseite nach unten drehen und herausziehen. War die Batterie zu diesem Zeitpunkt voll und in gepflegtem Zustand haben Sie 5 Monate Zeit bis Sie sie wieder aufladen müssen.
Wie lang ist die Lieferzeit für einen HILO-Stehrollstuhl
In der Regel dauert es vom Eingang der Bestellung Ihres Fachhändlers bis zur Auslieferung des Rollstuhls von unserem Werk in Italien 5 Wochen. Diese Zeit verlängert sich durch die Betriebsferien zu Weihnachten vom 20.12. bis 8.1. und im Sommer vom 30.7. bis zum 28.8.
Weitere Verzögerungen können durch fehlende Angaben z.B. Farbe entstehen. Wenn Sie einen ganz besonderen Rollstuhl brauchen kann es auch schon einmal länger dauern, wenn besondere Teile angefertigt werden müssen.
Unsere HILO-Stehrollstühle werden in Maßkonfektion hergestellt. Dies bedeutet, dass wir in unserem Werk Teile lagern, die dann nach Bestelleingang individuell zu Ihrem Rollstuhl zusammengebaut und dann mit der von Ihnen gewählten Farbe gepulvert werden. Dies ermöglich uns, sehr individuell auf Ihre Wünsche einzugehen.
Wenn Sie einen bestimmten Termin haben z.B. Beginn einer Reha-Maßnahme, dann lassen Sie uns diesen Termin so früh wie möglich wissen. Wir werden dann alles versuchen, Ihren Rollstuhl zu dem Termin bei Ihnen zu haben.
Wie können Sie Ihren HILO-Stehrollstuhl im Auto transportieren
Die Rollstühle sind nach ISO 7176/19 Crash getestet. Wenn Sie im Autotransportiert werden, geben Sie das bitte bei der Probe an, damit die entsprechenden Halterungen für den Rollstuhl mitbestellt werden. Die Halterung und Begurtungen im Wagen sind Aufgabe des Transporteurs. Wenn der Transport privat vorgenommen wird, informieren Sie sich bitte über die entsprechenden Vorschriften. Die Halterungen und Gurte bekommen Sie bei dem Unternehmen, dass den Autoumbau durchführt.
Die Kosten für die Halterungen zum Autotransport werden von der gesetzlichen Krankenkasse nur übernommen, wenn die Transporte aufgrund von Schulpflicht oder Ausbildung vorgenommen werden. Wenn Sie den Rollstuhl für die Arbeit nutzen und dafür auch den Autotransport brauchen, können Sie einen Zuschuss vom Integrationsamt/Inklusionsamt bekommen, der auch 100% betragen kann. In bestimmten Fällen zahlt auch die Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit.
Kann ein elektrischer HILO-Stehrollstuhl schneller als 6 km/h fahren
Technisch kann die Geschwindigkeit der Stehrollstühle je nach Motorisierung auf 8 – 10 km/h programmiert werden. Da in Deutschland ab 6 km/h eine Versicherungspflicht besteht („Mofa-Kennzeichen“), die wiederum eine Abnahme durch den TÜV und bestimmte Kennzeichnungspflichten voraussetzt, wird die gesetzliche Krankenkasse wegen der Kosten eine Erhöhung der Geschwindigkeit ablehnen.
Sollten Sie die Kosten von ca. € 1000 privat tragen wollen, sollten Sie wissen, dass einige Kostenträger bei Beschädigungen des Rollstuhls prüfen, ob diese im Zusammenhang mit der erhöhten Geschwindigkeit stehen und ob man Ihnen deshalb die Reparaturkosten auferlegen kann.
In Einzelfällen und mit guten Begründungen z.B. schwieriges Gelände muss befahren werden oder krankeitsbedingt dürfen Außenfahrten nicht zu viel Zeit kosten, übernehmen gesetzliche Krankenkassen im Einzelfall die Kosten für einen schnelleren Rollstuhl.
Muss Ihr HILO-Stehrollstuhl Haftpflicht versichert werden
Grundsätzlich ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung zu empfehlen. Wenn Sie schon eine Haftpflichtversicherung haben, prüfen Sie, inwieweit Hilfsmittel und damit auch Ihr HILO-Stehrollstuhl mitversichert ist. Wenn Sie einen Elektrorollstuhl oder einen Zusatzantrieb an Ihrem manuellen Rollstuhl haben, sollten Sie explizit danach fragen, ob und wie er mitversichert ist.
Unter Umständen müssen Sie Ihren Versicherungsschutz ergänzen.
Muss Ihr HILO-Stehrollstuhl gegen Diebstahl versichert werden
Der Stehrollstuhl ist im Fall der Finanzierung durch eine gesetzliche Krankenkasse deren Eigentum, das sie Ihnen zur Nutzung leihweise überlässt. Weil das etwas kompliziert ist, müssen Sie bei Ihrer Hausratversicherung nachfragen, ob Hilfsmittel mitversichert sind. Erkundigen Sie sich auch, welche besonderen Regeln gelten:
- Ist der in der Garage zu Laden abgestellte Elektrorollstuhl versichert?
- Muss ich den Elektrorollstuhl, der im Treppenhaus steht durch Entfernen des Fahrpultes fahruntüchtig machen, damit er mitversichert ist?
- Sind außer Diebstahl auch Feuer, Wasser und andere Elementarschäden mitversichert?
In der Praxis kommt es nur extrem selten vor, dass eine Krankenkasse nach einem Diebstahl oder Brandschaden den Nutzenden eins Hilfsmittels in Regress nimmt. Bei Diebstahl kommt es eigentlich nur vor, wenn die Krankenkasse von grober Fahrlässigkeit ausgeht, die auch in den meisten Fällen nicht von der Hausratversicherung abgedeckt werden.
Trotzdem empfehlen wir, mit der Hausratversicherung Kontakt aufzunehmen.
Der Stehrollstuhl wird nicht mehr gebraucht, was soll ich tun
Wenn Sie wissen, dass der Stehrollstuhl von einer gesetzlichen Krankenkasse bezahlt wurde, wenden Sie sich an Ihr Sanitätshaus. Das veranlasst eine Abholung. Wenn Sie nicht sicher sind, wer den Rollstuhl finanziert hat, fragen Sie bei Ihrem Sanitätshaus nach.
Wenn Ihr Stehrollstuhl von einer privaten Krankenkasse, einem Amt, der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung finanziert wurde, erkundigen Sie sich bei der entsprechenden Stelle, ob diese eine Abholung veranlasst oder der Rollstuhl Ihnen gehört.
Wenn der Stehrollstuhl privat finanziert war, müssen Sie sich selbst, um die Entsorgung kümmern. Sie können bei Ihrem Sanitätshaus fragen, ob es die Entsorgung auf Kulanz oder gegen einen Obulus übernimmt.
Sie können den Rollstuhl einer Hilfsorganisation spenden.
Sie können versuchen, den Rollstuhl zu verkaufen. Dabei können Sie davon ausgehen, dass weder das Sanitätshaus noch der Hersteller den Rollstuhl zurückkauft. Dabei spielen Alter und Zustand keine Rolle, denn ein gebrauchter Rollstuhl ist nahezu unverkäuflich. Vielleicht haben Sie im Internet Glück, aber auch da können Sie keine hohen Verkaufspreise erwarten. Der Grund für die schlechte Verkaufbarkeit gebrauchter Rollstühle liegt darin begründet, dass speziell Stehrollstühle auf den Nutzer abgestimmt sind. Ein Käufer müsste also für die Adaption zusätzlich bezahlen. Dann ist es für Interessenten, die in Deutschland krankenversichert sind, viel attraktiver, den Stehrollstuhl über die Krankenkasse zu beziehen.
Wie unterscheiden sich die Antriebsarten bei Elektro-Rollstühlen
Es gibt drei Antriebsarten bei elektrisch angetriebenen Stehrollstühlen. Wir bieten die HILO-Stehrollstühle grundsätzlich in einer vorn und in einer hinten angetriebenen Version an, da sich nach unserer Erfahrung diese beiden Antriebsarten besonders gut für Stehrollstühle eignen.
Hier ein Überblick über die Vorteile der einzelnen Antriebsarten:
- Vorderradantrieb: Erlaubt es Kurven innen und sehr eng anzufahren. Der Nutzende sitzt fast genau über den Antriebsrädern, was das intuitive Lenken erleichtert. Einfahren in U- und S-Bahnen wird durch große Vorderräder erleichtert.
- Mittelradantrieb: Beidseitig mit Lenkrädern abgestützt sitzt der Nutzende genau über dem Antrieb. Dies erlaubt besonders gut intuitiv zu fahren.
- Hinterradantrieb: Hat auch ohne zusätzliche Unterstützung die beste Spurtreue. Der Schwenkbereich kann vollständig überblickt werden, was es erleichtert Kratzer an Möbeln zu vermeiden.
Was muss bei einer Flugreise mit einem HILO-Rollstuhl beachtet werden
Grundsätzlich gilt: Die Batterie muss von den Motoren d.h. den Antriebsmotoren und/oder den Verstellmotoren getrennt werden. Dies ist bei allen unseren Rollstühlen möglich.
Ferner müssen Sie verschiedene Unterlagen über die Batterien vorlegen. Diese Unterlagen können Sie bei uns anfordern, wenn Sie uns Modell und Seriennummer Ihres Rollstuhls mitteilen. Sie finden diese Angaben auf der Rückseite der Ihnen bei Lieferung überreichten Gebrauchsanweisung. Sollten Sie diese verloren haben, wenden Sie sich bitte an Ihr Sanitätshaus.
Wir empfehlen, die Mitnahme Ihres Rollstuhls einige Tage vor Reiseantritt mit Ihrer Fluggesellschaft zu klären. Dann ist noch Zeit mögliche Sonderwünsche an Unterlagen zu beschaffen.
Wenn Sie eine Zusage haben, dass der Rollstuhl auf dieser Basis mitgenommen und auch wieder zurückgebracht wird, lassen Sie sich diese Erklärung schriftlich möglichst mit Ansprechpartner geben. Dies ist wichtig, weil Flüge oft an Untergesellschaften abgegeben werden und es manchmal zu Missverständnissen bei der Verladung kommt.
Wie können Sie einen Stehrollstuhl bei uns kaufen
Gar nicht, denn wir sind die deutsche Niederlassung des Produzenten. Unsere Kunden sind Sanitätshäuser. Wenn Sie also einen HILO-Stehrollstuhl kaufen wollen, dann wenden Sie sich an ein Sanitätshaus.
Falls Sie sich nicht auskennen, sind wir Ihnen gern bei der Suche nach einem passenden Fachgeschäft behilflich. Grundsätzlich arbeiten wir aber mit jedem Sanitätshaus zusammen.
Wo finden Sie Beratung, welcher HILO-Stehrollstuhl für Sie der Beste ist
Wir finden, dass probieren über studieren geht. Unsere regional verteilten Außendienstmitarbeiter proben gern zusammen mit Ihrem Sanitätsfachgeschäft HILO-Stehrollstühle in Ihrer Lebensumgebung aus. Dann wissen Sie am besten, welcher Rollstuhl aus unserer Auswahl zu Ihrem Leben passt.
Wenn Sei eine solche Probe z.B. über dieses Kontaktformular anfragen, wird unser/e Mitarbeiter/in sich bei Ihnen melden. Er/Sie wird Ihnen verschiedene Fragen stellen, um den besten und passendsten Probe-HILO-Stehrollstuhl für Sie zu finden. Dazu gehören Fragen zu der Antriebsart (manuell/elektrisch; elektrisch vorn oder hinten), zu Größe, Gewicht und besonderem Unterstützungsbedarf beim Sitzen oder Steuern und nach den Strecken, die Sie fahren möchten. Er wird Sie auch nach Ihrem Sanitätsfachgeschäft fragen. Am Anfang steht immer sie Abklärung, ob der Versorgung mit einem Stehrollstuhl medizinische Gründe entgegenstehen.
Dann kann es 10-14 Tage dauern, bis er den passenden Proberollstuhl aus unserem Pool bekommen kann. Meistens geht es aber schneller. Vielleicht wird es ihm nicht gelingen 100% aller Ihrer Wünsche mit dem Proberollstuhl zu erfüllen, aber die Probe ist ja dazu da, zunächst grundsätzlich den Nutzen, des HILO-Stehrollstuhls festzustellen. Außerdem wird besprochen, was auf dem Rezept Ihres Arztes stehen sollte.
Das Sanitätsfachgeschäft übernimmt dann die Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse, nachdem es von uns einen Kostenvoranschlag erhalten hat.
Kann ich den HILO-Stehrollstuhl auch einige Tage probieren
Grundsätzlich sollten bei einer Probe alle relevanten Fragen geklärt werden. Nach unserer Erfahrung bringt eine mehrtägige Probe nur sehr selten neue Erkenntnisse, wenn man bei der Tagesprobe alle Themenfelder abgearbeitet hat.
Eine mehrtägige Probe führt auch dazu, dass der Rollstuhl für andere länger nicht für Proben zur Verfügung steht, so dass sich die Wartezeiten verlängern. Das könnte auch für Sie ein Nachteil sein.
In ganz seltenen Fällen ist eine längere Probe möglich:
- Der Testende konnte die Probe nicht beenden.
- Bei einigen Diagnosen braucht es manchmal etwas Zeit um festzustellen, ob der Testende grundsätzlich in der Lage sein wird, den HILO-Stehrollstuhl zu bedienen.
- Es steht eine Begutachtung durch den medizinischen Dienst an, an der unser/e Mitarbeiter/in aufgrund terminlicher Gründe nicht teilnehmen kann.
Bitte geben Sie schon bei der Vereinbarung des Probetermins an, ob eventuell ein Grund vorliegt, der eine längere Probezeit rechtfertigt. Dann kann unser/e Mitarbeiter/in dies vorher organisieren.
Wie lassen sich manuell angetriebene HILO-Stehrollstühle mit Zusatzantrieben ausstatten
Grundsätzlich können die manuell angetriebenen HILO-Stehrollstühle mit den gängigen Zusatzantrieben ausgestattet werden. Manchmal sind die nach den Regularien notwendigen Abstimmungen zwischen uns und den Herstellern von Zusatzantrieben noch nicht gelaufen. Das liegt daran, dass mit der Einführung der Medical Device Regulatory (MDR) alle bestehenden Vereinbarungen erneut nach den neuen Vorschriften dokumentiert werden mussten. Dieser bürokratische Aufwand ist noch nicht vollständig abgeschlossen.
Wenn Sie einen Zusatzantrieb zu Ihrem HILO-Stehrollstuhl bestellen oder einen vorhandenen Zusatzantrieb auch für Ihren HILO- Stehrollstuhl nutzbar machen wollen, und die Kombination noch nicht auf der Seite des Hersteller des Zusatzantriebs veröffentlicht ist, kümmern wir uns um die Zulassung. Es kann dann 2-3 Wochen länger dauern.
Beim Anbau eines Zusatzantriebs, der bisher nicht für einen Stehrollstuhl genutzt wurde, muss zusätzlich ein Schutz eingebaut werden, damit der Antrieb bei Stehender Position des Rollstuhls nicht fährt. Daher kann der Umbau etwas länger dauern, als wenn nur Adapterplatten angebaut werden müssten.
Welche Möglichkeiten gibt es für einen Stehrollstuhl, wenn die Wohnung nur über einen Plattformlift/einen Aufzug zu erreichen ist
Das hängt von den technischen Werten (nutzbare Länge und Breite, maximale Gewichtsbelastung) des Plattformlifts/Fahrstuhls und den Maßen und dem Gewicht des Nutzenden ab.
Ein elektrisch angetriebener Stehrollstuhl mit Lift und allen Verstellungen wird zwischen 180 und 200 kg wiegen, zwischen 114 und 120 cm lang und zwischen 64 und 69 cm breit sein.
Wenn Sie auf den Sitzlift und das Stehen aus dem Liegen verzichten können und vielleicht auch mit kleineren Rädern und Motoren die Strecken, die Sie im Rollstuhl fahren wollen, bewältigen können, können wir Ihnen auch erheblich kleine und leichtere Stehrollstühle bieten.
Bei einer Probe werden Sie dann feststellen, ob eine HILO E oder HILO AVANTI mit Ihnen zusammen, zu dem Plattformlift/Aufzug passen.
Darum ist es immer sehr gut, wenn Sie uns schon bei der Vereinbarung der Probe mitteilen, dass Aufzüge/Lifte benutzt werden müssen.
Wie bekommen Sie Ihren elektrisch angetriebenen HILO-Stehrollstuhl in Ihr Auto
Wenn Sie kein für die Rollstuhlbeladung umgebautes Auto haben oder darauf angewiesen sind, dass Ihr Rollstuhl regelmäßig auch mit einem nicht umgebauten Auto transportiert wird, brauchen Sie Rampen, damit Ihre Helfer den elektrischen HILO-Stehrollstuhl, in das Auto bekommen. Leider bezahlen gesetzliche Krankenkassen Rampen für den Autotransport in den allermeisten Fällen nicht.
Mobile Rampen werden nur bezahlt, wenn sie im Rahmen der häuslichen Mobilität zur Überwindung von Stufen oder Schwellen notwendig sind. Wenn Sie also keine solchen Hindernisse haben, werden Sie in der Regel die Rampen selbst bezahlen müssen.
Kontaktformular
Hier können Sie Ihre Kontaktdaten hinterlassen, damit wir Sie zur Vereinbarung eines Probetermins zurückrufen können. Natürlich sind auch andere Nachfragen und Nachrichten zu unseren Produkten und Serviceleistungen herzlich willkommen.