Der Stehrollstuhl bei Spinaler Muskelatrophie (SMA): Therapie und Mobilität

Die Spinale Muskelatrophie (SMA) ist eine fortschreitende neuromuskuläre Erkrankung, die spezialisierte Hilfsmittel erfordert, um die Mobilität, die Gesundheitsstabilisierung und die soziale Teilhabe zu sichern. Der Stehrollstuhl ist durch seine vielfältigen therapeutischen und funktionalen Vorteile ein unverzichtbarer Bestandteil der komplexen Hilfsmittelversorgung für SMA-Patienten.

Regelmäßiges Stehtraining ist eine wichtige Ergänzung zur Physiotherapie und unterstützt folgende primäre gesundheitliche Ziele:

Therapeutisches Ziel Nutzen durch die Stehposition
Knochengesundheit Die Belastung der Knochen (Füße, Beine, Hüften) in der aufrechten Position wirkt dem Knochenschwund (Osteoporose) entgegen, der durch Immobilität entsteht.
Beweglichkeit Das Stehen dehnt Bänder, Sehnen und Muskeln. Dies ist entscheidend, um Gelenkversteifungen (Kontrakturen)vorzubeugen und die verbleibende Beweglichkeit zu erhalten.
Kreislauf Verbesserte Durchblutung Die aufrechte Haltung fördert die Kreislaufregulation und die Durchblutung (orthostatische Belastung) , was die Sauerstoffversorgung verbessert und das allgemeine Wohlbefinden steigert.
Körperfunktionen Die aufrechte Position schafft optimale physiologische Bedingungen für alltägliche Funktionen wie Atmen, Verdauen und Schlucken.
Rollstuhl Stehrollstuhl Elektrorollstuhl

Die Wahl des optimalen Stehrollstuhls ist sehr individuell und sollte sich am aktuellen Rollstuhl und dem Lebensstil des Patienten orientieren.

  • Nahtloser Übergang: Der neue Stehrollstuhl sollte idealerweise die gewohnten Funktionen des bisherigen Rollstuhls (z. B. Aktivrollstuhl oder Elektrorollstuhl) beibehalten und um die Stehfunktion ergänzen. Das Ziel ist eine hohe Akzeptanz und Kontinuität im Alltag.
  • Ergänzung der Mobilität: Ein Stehrollstuhl kann auch als Ergänzung konfiguriert werden, um spezifische Lücken zu schließen – beispielsweise ein Stehrollstuhl für den Innenbereich, der den großen Elektrorollstuhl für draußen ergänzt.

 

Empfehlung: Eine Erprobung des Stehrollstuhls im vertrauten häuslichen oder beruflichen Umfeld ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass er die individuellen Bedürfnisse erfüllt.

Aufgrund der fortschreitenden Muskelschwäche (progrediente Muskelschwäche) bei SMA sind oft alternative Steuerungssysteme für Elektrorollstühle nötig. Moderne Elektronik erlaubt die präzise Steuerung von Fahrfunktion und komplexen Positionen (wie Liegen, Kanteln und Stehen):

  • Spezial-Joysticks: Zum Einsatz kommen Joysticks, die mit geringstem Kraftaufwand oder kleinsten Bewegungen (z. B. Micro-Joysticks oder 0-Weg-Joysticks) bedient werden können.
  • Alternative Input-Systeme: Die Steuerung kann über hochsensible Sensoren erfolgen, die Kinn-, Zungen- oder Kopfbewegungen erkennen. In fortgeschrittenen Stadien ist auch die Augensteuerung möglich.

Umweltkontrolle (Environmental Control): Über die Rollstuhlelektronik können auch externe Geräte (z. B. Smartphone, Smart Home-Funktionen) bedient werden. Dies maximiert die Unabhängigkeit und die Interaktion mit der Umwelt.

Die Stehrollstühle von Vassilli sind mit diesen Steuerungen kombinierbar, sowohl für das Fahren als auch bei den Einstellungen der Steh- und Sitzpositionen.

Sondersteuerungen

Sondersteuerungen

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Die Versorgung mit einem Stehrollstuhl gilt im deutschen Sozialrecht nicht als Doppelversorgung, da das Stehen ein eigenständiges therapeutisches und körperliches Grundbedürfnis darstellt.

  • Versorgungsanspruch: Das Bedürfnis nach Stehen ist ein grundlegendes Recht.
  • Vorrang des Stehrollstuhls: Können die therapeutischen Ziele oder die Alltagsselbstständigkeit durch einfachere, ortsgebundene Hilfsmittel wie Stehständer nicht erreicht werden (z. B. wegen erschwertem Transfer oder beengten Raumverhältnissen), muss der mobile Stehrollstuhl von den Kostenträgern (Krankenkassen) genehmigt werden.
  • Verordnung: Eine präzise und vollständige ärztliche Verordnung (Rezept) mit ausführlicher Begründung ist für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder, bei beruflicher Nutzung, durch andere Leistungsträger (z. B. Integrationsamt) entscheidend.

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