Die gesetzlichen Krankenkassen sind zur Übernahme von Hilfsmittel-Kosten verpflichtet, wenn die Hilfsmittel dem Ausgleich einer Behinderung dienen, die Pflege erleichtern oder die
Teilnahme am gesellschaftlichen Leben möglich machen. Die Notwendigkeit stellt der Arzt mit einem Rezept fest. Die Krankenkassen prüfen dann, ob die verordnete Versorgung den gesetzlichen
Vorgaben entspricht. Die Prüfung führen der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) sowie angestellte oder selbständige
Berater durch.