Die meisten Einrichtungen, die apallische Patienten betreuen, nutzen als Mobilitätsversorgung den Lagerungsrollstuhl (Rückenwinkel, Sitzwinkel und Beinwinkel verstellbar). Betreuer kennen die Funktion, da sie auch im Altenheimbereich zum Standard gehören. Spazierfahrten mit
einem Lagerungsrollstuhl können allerdings problematisch werden - besonders, wenn das Gelände hügelig ist und/oder sich Wege in einem schlechten Zustand befinden. In diesen Fällen
beschränkt sich die Mobilität oft nur auf den Innenraum. Dem Patienten bleiben wichtige Felder für anregende Eindrücke verschlossen. Eine zusätzliche
Schiebehilfe und Bremshilfe trägt dazu bei, Umwelteindrücke außerhalb des Wohnbereichs zu
ermöglichen.
Elektrorollstühle für Apalliker sind ein sensibles Thema. Die gesetzlichen Krankenkassen tun sich damit oft schwer, da bei Menschen im Wachkoma ein wesentliches Kriterium für die
Versorgung – die Ermöglichung selbständiger Mobilität – nicht erfüllt ist. In Einzelfällen kann aber eine solche Genehmigung erreicht werden, z.B. bei einer Betreuung zu Hause mit
schwierigen Geländebedingungen oder bei notwendigen Lagerungsfunktionen, die bei manuellen Rollstühlen nicht angeboten werden. Manchmal lässt sich auch eine Einigung erreichen, wenn man
bereit ist, einen bereits gebrauchten Rollstuhl zu akzeptieren („Wiedereinsatz“). Grundsätzlich wird aber ein manuell
angetriebener Rollstuhl als die gängige und auch ausreichende Versorgung angesehen.