Oft wird bereits die Stufe vor der Haustür zur Barriere. Ganz zu schweigen von den dann häufig folgenden Treppenhäusern, bei denen Sie mehrere Stufen überwinden müssen.
Tipp 1) Treppensteiger und Treppenraupe
Für manuelle Rollstühle können ein Treppensteiger (z.B. der Firma
AAT) oder eine Treppenraupe (z.B. der Firma Sanilift) hilfreich sein. Allerdings sind Sie dann in der
Regel auf die Hilfe Dritter angewiesen. Besitzen Sie einen Rollstuhl mit Stehfunktion oder einen Schwerlastrollstuhl? Dann klären Sie bitte vorher ab, ob die Kombination mit einem
Treppensteiger/einer Treppenraupe überhaupt möglich ist. Oft ist dies aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen. Ebenfalls sollten Sie abklären, ob die Maße und Anbaupunkte zusammenpassen,
was gerade bei Treppenraupen ein Problem sein kann.
Tipp 2) Rampe
Scheiden Treppensteiger oder Treppenraupe für Sie aus, kommt vielleicht eine Rampe infrage. Eine mobile Rampe zahlt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung. Feste
Rampen werden in Ausnahmefällen ebenfalls von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ansonsten können Sie Fördermittel für den Wohnungsumbau beantragen. Bei einer gemieteten Wohnung benötigen Sie für die
Installation einer festen Rampe die Zustimmung des Vermieters, der seinerseits für den behindertengerechten Umbau verschiedene Fördermaßnahmen in Anspruch nehmen kann. Achten Sie bei der
Wahl der Rampe auf eine möglichst geringe Steigung, denn bei feuchtem Wetter kann das Befahren
einer steilen Rampe leicht zur Rutschpartie werden.
Tipp 3) Lifterplattform
Die Lifterplattform ist eine weitere Möglichkeit, Treppen zu überwinden. Für die Lifterplattform gelten die gleichen Hinweise wie für feste Rampen. Bitte bedenken Sie zudem, dass eine zu knappe
Plattformgröße zu Problemen führen kann, wenn Sie in der Zukunft einen größeren Rollstuhl brauchen, weil Sie z.B. von einem mit der Hand angetriebenen Rollstuhl auf einen elektrisch
angetriebenen Rollstuhl umsteigen.